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Glücksspiel, Sportwetten, Lotterie
Don’t gamble and wash
26.09.2022 – Der Verband der europäischen Glücksspielanbieter hat einen Entwurf für europaweite Richtlinien für die Anbieter von Online-Glücksspielen herausgegeben, mit deren Hilfe Geldwäsche wirksamer bekämpft werden soll.

Die European Gaming and Betting Association (EGBA) ist ein in Brüssel ansässiger Verband, der einige führende Online-Glücksspiel- und Wettanbieter vertritt, die in der EU gegründet, lizenziert und reguliert werden. Die EGBA arbeitet (laut ihrer Homepage) mit nationalen und EU-Regulierungsbehörden zusammen, um einen gut regulierten und gut kanalisierten Online-Glücksspielmarkt zu schaffen, der ein hohes Verbraucherschutzniveau bietet und die höchsten regulatorischen Standards erfüllt.  

Zu diesem Zweck hat der Verband kürzlich einen Entwurf „Guidelines on fighting money laundering …“ veröffentlicht und bittet seine Mitglieder um Stellungnahmen bis Ende Oktober. Noch in diesem Jahr soll die finale Richtlinie veröffentlicht werden. Der Entwurf greift auf den risikobasierten Ansatz zurück und geht in eigenen Kapiteln auf die Kundensorgfaltspflichten (Customer Due Dilligence CDD) und die Meldepflichten bei verdächtigen Transaktionen (Suspicious Transaction Reporting STR) sowie die Aufzeichnungspflichten ein. 

Auch wenn die Richtlinie teilweise recht knapp gefasst ist, enthält sie die wichtigsten Bestimmungen wie sie auch das GwG fordert – eine Identifizierung und Verifizierung von Kunden bei Begründung einer Geschäftsbeziehung einschließlich einer Einschätzung des jeweiligen Kundenrisikos. Dabei ist zu berücksichtigen, dass politisch exponierte Personen als Kunden grundsätzlich mit einem hohen Risiko verbunden sind und die Eröffnung anonymer Spielerkonten verboten ist. 

Praxistipp: 

Als verpflichtetes Unternehmen nach § 2 Nr. 1 Abs. 15 GwG finden Sie den vollständigen Entwurf der EGBA-Leitlinien >>hier. Der Verband versucht damit die Einhaltung der EU-weit geltenden Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch seine Mitgliedsfirmen sicherzustellen. Auch wenn dies für registrierte Anbieter in Deutschland schon aufgrund des GwG selbstverständlich sein sollte, lohnt ein Abgleich der eigenen Geschäftspraxis mit den Richtlinien. 


Unsere Leistungen
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