Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Aufsichtsbehörde für Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsinstitute äußert sich zu den Möglichkeiten einer weiteren Verbesserung der Geldwäscheprävention.
Die Geldwäscheprävention wurde nach Einschätzung der BaFin in den letzten Jahren verschärft, dies zeigten die zunehmenden Verdachtsmeldungen. Dennoch sei nach Einschätzung von Exekutivdirektor Dr. Thorsten Pötsch noch mehr in Sachen Prävention möglich und erforderlich, insbesondere auf europäischer Ebene:
- Mehr Transparenz – Einführung eines zentralisierten EU-weiten Transparenzregisters für die Überprüfung von Kundenangaben (KYC).
- Mehr Einheitlichkeit – Harmonisierung des europäischen Regelwerkes durch eine unmittelbar geltende Verordnung anstelle einer Richtlinie, die den Ländern zu viel Spielraum bei der Umsetzung lasse.
- Mehr Zusammenarbeit – der nationalen Aufseher und – für besonders risikoreiche Fälle – eine zentrale europäische Anti-Geldwäsche-Aufsicht.
Die Forderungen decken sich in hohem Maße mit den Vorschlägen der EU-Kommission und den Einschätzungen verschiedener anderer Organisationen. Damit zeichnet sich zunehmend ein Bild der in den nächsten Jahren zu erwartenden Veränderungen in der Geldwäscheprävention ab.