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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
EBA fordert Vereinheitlichung des Rechtsrahmens
In ihrer Stellungnahme zum sog. Call for Advice der EU-Kommission zu den von dieser vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fordert die European Banking Authority (EBA), die europäische Bankenaufsichtsbehörde, eine Vereinheitlichung wesentlicher Vorschriften im Rahmen einer direkt in allen Staaten gültigen EU-Verordnung.

Die EBA fordert ein einheitliches Regelwerk für alle Verpflichteten in Europa – zumindest in Kernbereichen wie Kundensorgfaltspflichten, gelegentlichen Transaktionen und den zugehörigen Schwellenwerten sowie den Anforderungen an technische Systeme zur risikobasierten Erkennung von Geldwäsche. Ins-besondere gelte dies auch für die Kontrollanforderungen und die Vereinheitlichung der Regeln über alle Branchen hinsichtlich der Kernprozesse bei der Geldwäschebekämpfung wie der Risikoeinschätzung. Die bisherige Option der Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Recht habe zu zahlreichen Un-gleichheiten und Reibungsverlusten geführt.
Wichtig sei dabei, die sektoralen Bestimmungen in weiteren den Finanzsektor betreffenden Gesetzen klarzustellen, so dass sie mit den Zielen der Geldwäscheprävention (GWP) übereinstimmen. Darüber hinaus fordert die EBA die intensive Prüfung, ob die Bestimmungen zur GWP auf weitere Sektoren ausge-dehnt werden sollten. Dabei ist speziell die Versicherungsbranche betroffen, da die EBA eindeutig eine Ausweitung des Status als Verpflichteter auf alle Versicherer und Versicherungsmakler empfiehlt und damit weit über die bisherige Regelung, die in erster Linie Lebensversicherer und entsprechende Makler be-trifft, hinausgeht.
Last but not least sollten die Möglichkeiten der Aufsichtsbehörden zum Monito-ring und zur Durchsetzung der Bestimmungen verstärkt werden. Dabei solle in der Art eines aus dem Flugverkehr bekannten „Hub and spoke“-Systems eine Zusammenarbeit von nationaler Aufsicht und einer internationalen Koordinationsstelle wie z.B. der EBA erfolgen. Letztere wäre dann primär für die Standardsetzung und Koordination der Geldwäschebekämpfung zuständig, soll aber auch eine unmittelbare Aufsichtsfunktion für einige Unternehmen haben.
Vermieden werden soll damit auch eine derzeit zu beobachtende Compliance-Arbitrage in dem Sinne, dass Finanzinstitute Tochtergesellschaften in EU-Ländern nutzen, die für eine weniger strikte Auslegung der Bestimmungen bekannt sind. Die EBA nutzt damit die ihr zugewiesene Rolle, die Aktivitäten des EU-Finanzsektors gegen ML/TF (Money laundering/Terrorist financing) zu leiten und zu koordinieren.



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