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EBA: Konsultation zu neuen Leitlinien über die Rolle des AML/CTF-Compliance Officers eingeleitet

03.08.2021 – Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat eine öffentliche Kon-sultation zu den neuen Leitlinien für die Rolle, die Aufgaben und die Zuständigkeiten der Beauftragten für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) eingeleitet. Die Leitlinien enthalten unter anderem Bestimmungen über die umfassendere AML/CFT-Governance, auch auf Gruppenebene. Nach ihrer Verab-schiedung werden diese Leitlinien für alle Akteure des Finanzsektors gelten, die in den Anwendungsbereich der AML-Richtlinie fallen.

Der Entwurf der Leitlinien befasst sich zum ersten Mal auf EU-Ebene umfassend mit dem gesamten AML/CFT-Governance-Konzept. Sie stellen klare Erwartungen an die Rolle, die Aufgaben und die Zuständigkeiten des AML/CFT-Compliance-Beauftragten und des Leitungsorgans sowie an deren Zusammenwirken, auch auf Gruppenebene. Den Leitlinien zufolge müssen die Geldwäschebeauftragten über ein ausreichendes Dienstalter verfügen. Sie müssen die Befugnis besitzen, dem Leitungsorgan in seiner Aufsichts- und Managementfunktion auf eigene Initiative alle notwendigen oder geeigneten Maßnahmen vorzuschlagen, um die Einhaltung und Wirksamkeit der internen Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu gewährleisten.

Unabhängig von der allgemeinen und kollektiven Verantwortung des Leitungsorgans werden in dem Leitlinienentwurf auch die Aufgaben und die Rolle des Vorstandsmitglieds oder des leitenden Angestellten, wenn kein Vorstand vorhanden ist, die für die AML/CFT insgesamt zuständig sind, sowie die Rolle der AML/CFT-Beauftragten der Gruppe festgelegt.

Gehört ein Finanzdienstleistungsunternehmen zu einer Gruppe, so sieht der Leitlinienentwurf weiter vor, dass in der Muttergesellschaft ein Beauftragter für die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Gruppenebene ernannt werden sollte, um die Einführung und Umsetzung wirksamer gruppenweiter Strategien und Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sicherzustellen und zu gewährleisten, dass etwaige Mängel im Rahmen der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die die gesamte Gruppe oder einen großen Teil der Gruppe betreffen, wirksam behoben werden.

Die Bestimmungen des Leitlinienentwurfs sind so konzipiert, dass sie in angemessener Weise angewandt werden, wobei die Vielfalt der Akteure des Finanzsektors, die in den Anwendungsbereich der AML-Richtlinie fallen, berücksichtigt wird. Sie stehen auch im Einklang mit bestehenden ESA-Leitlinien, insbesondere mit den überarbeiteten Leitlinien zur internen Governance im Rahmen der Eigenkapitalrichtlinie (CRD), den überarbeiteten gemeinsamen Leitlinien der ESMA und der EBA zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans, dem Entwurf von Leitlinien für die Zulassung von Kreditinstituten und dem Entwurf von Leitlinien für gemeinsame Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) und aufsichtliche Stresstests.

Praxistipp:

Diese Konsultation läuft bis zum 2. November 2021. Verpflichtete aus dem Finanzsektor haben damit die Möglichkeit, aktiv an der finalen Ausgestaltung der Leitlinien mitzuwirken.



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