Seit Anfang 2020 ist die EBA auch verantwortlich für die Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus. Dabei nimmt sie die führende Rolle bei der Koordination und Überwachung der Geldwäscheprävention aller EU-Finanzdienstleister und der zuständigen Behörden ein.
Um ihre Organisation an diese zusätzlichen Verantwortungsbereiche anzupassen wurde mit Wirkung vom 01. Juni 2021 die interne Struktur der Aufsichtsbehörde grundlegend geändert. Dabei wurden zwei neue Abteilungen geschaffen – eine zur Datenanalyse und Transparenz und eine weitere mit dem Schwerpunkt Wirtschafts- und Risikoanalyse. Zusätzliche wurde eine neue eigenständige Einheit gegründet, die sich speziell mit der Verhinderung von GW/TF befasst.
Die Anpassung erfolgt im Rahmen der Umsetzung des 3-Jahres-Plans der EBA zur Verbesserung der Bekämpfung von GW/TF, der auch die Schaffung eines einheitlichen Regelwerks sowie die Weiterentwicklung von Risikosteuerungsinstrumenten und die Einbeziehung von Kryptowährungen beinhaltet.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge