Zu den Aufgaben der EBA als federführende Aufsicht im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF) gehört es, regelmäßige Einschätzungen zu den Risiken sowohl für einzelne Sektoren wie Kreditinstitute oder Versicherungen zu geben, als auch über sektorübergreifende Risiken und deren Entwicklung zu informieren und entsprechende Empfehlungen abzugeben. Die EBA nutzt dazu die Erkenntnisse ebenso aus der Befragung der nationalen Aufsichtsbehörden wie aus ihrer Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern in der Geldwäscheprävention und ihrer Kontrolle der Umsetzung der Vorgaben.
Zu den Sektorübergreifenden Risiken zählt die EBA:
- Risiken von virtuellen Währungen – basierend auf dem stetigen Wachstum des Marktes (sowohl hinsichtlich der Kunden als der getätigten Transaktionen) wird unverändert das Hauptrisiko in der begrenzten Transparenz der Transaktionen und Beteiligten gesehen. Die EBA empfiehlt der EU-Kommission die FATF Standards zu ‚virtual assets‘ zu beachten und entsprechende Anbieter der Geldwäscherichtlinie als Verpflichtete zu unterwerfen.
- Risiken durch das Angebot von Finanzprodukten durch FinTech-Unternehmen – hier liegt das Risiko laut EBA in der fehlenden Berücksichtigung dieser Unternehmen als Verpflichtete nach der GW-Richtlinie und im z.T. fehlenden Verständnis der geldwäscherechtlichen Verpflichtungen.
- Risiken aus Schwächen der Verfahren und Kontrollen in Bezug auf Terrorismusfinanzierung – die EBA erinnert die Aufsichtsbehörden, dass die Kontrolle von TF-Risiken über die Einhaltung von Sanktionsvorschriften bei Transaktionen hinausgehe und empfiehlt einen regelmäßigen engen Austausch mit den FIUs, Strafverfolgungsbehörden und den verpflichteten Unternehmen.
- Risiken aus der Wahl einer de-risking Strategie – hier thematisiert die EBA die Gefahr, die entstehen kann, wenn Unternehmen auf Geschäftsbeziehungen mit bestimmten Kundengruppen, denen ein höheres GWTF-Risiko zugesprochen wird, ganz verzichten. Dies könne zu ungewollten Umgehungstatbeständen führen, da diese Kunden sich andere, weniger überwachte Kanäle suchen.
- Risiken aus unterschiedlichen aufsichtsrechtlichen Vorgaben – da die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht zu zahlreichen unterschiedlichen Regelungen in den Ländern geführt hat, besteht das Risiko einer Arbitrage durch potenzielle Geldwäscher. Die EBA empfiehlt nachdrücklich dem durch eine EU-weite unmittelbar geltende Verordnung entgegenzuwirken.
- Risiken von Crowdfunding Plattformen – für diese fehlt derzeit eine EU-weite gesetzliche Regelung, die die EBA fordert.
- Risiken aus unterschiedlichen nationalen Ansätzen bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung – hier differieren nach Einschätzung der EBA die Auffassungen sehr, sowohl was das Verständnis eines Steuervergehens als auch die Verfahren zur Zusammenarbeit der verschiedenen (Steuer- und Aufsichts-)Behörden angeht. Die Empfehlung an die Aufsichtsbehörden lautet, die entsprechenden steuerlichen Risiken pro Sektor zu überprüfen.
- Risiken aus der COVID-19 Pandemie – neben neuen kriminellen Tätigkeiten wie z.B. ungerechtfertigte Inanspruchnahme staatlicher Hilfen besteht vor allem in der starken Ausweitung der Begründung von Geschäftsbeziehungen ohne persönlichen Kontakt (remote) ein großes Risiko. Die Aufsichtsbehörden werden angehalten, die Verfahren und Prozesse der Unternehmen zur Kundenidentifizierung entsprechend zu prüfen und auf die Einhaltung der ESA Opinion zu innovativen Lösungen [zur Identifizierung] zu achten.
Dazu kommen in Kapitel IV ausführliche Analysen der Risiken in den verschiedenen Sektoren des Finanzbereichs. Neben einer Einschätzung der Risiken als wenig/moderat/signifikant oder sehr signifikant wird auch auf die Qualität der Kontrollen sowie die Prüfaktivitäten der nationalen Aufsichten eingegangen. Unter dem folgenden Link gibt es eine Zusammenfassung der Einschätzungen, die Sie interaktiv nach bestimmten Sektoren durchsehen können:
>>Opinion ML/TF Risks affecting the Union`s financial sector 2021
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge