
Bereits im Juni 2023 wurde die EU-Verordnung 2023/1113 verabschiedet, die EU-weit einheitliche Regelungen für den Transfer von Kryptowerten festlegt. Sie regelt insbesondere die Verpflichtung zur Angabe von Informationen über Auftraggeber und Begünstigte beim Transfer von Kryptowerten und wird als „Travel Rule“ bezeichnet. Damit werden die Vorschriften zum Transfer von Kryptowerten denen bei anderen Finanztransaktionen angeglichen. Bis zu ihrer unmittelbaren Geltung ab dem 30. Dezember 2024 ist in Deutschland die Kryptowerte-Transferverordnung (KryptoWTransferV) zu beachten.
Um den betroffenen Finanzdienstleistern die Beachtung der neuen Vorschriften zu erleichtern, hat die EBA nun einen aktuellen Leitfaden herausgegeben, der die Institute bei der Umsetzung der Anforderungen unterstützen soll. Wesentliches Element der neuen Vorschriften sind die Informationen, die bei einer Überweisung von Kryptowerten und Geldmitteln künftig zu erfassen und zu dokumentieren sind. Betroffen sind alle Transfers, unabhängig von ihrer Größenordnung. Ausnahmen gibt es nur für Transfers, die nur zwischen Privatpersonen ohne Einschaltung eines Serviceproviders stattfinden, bzw. zwischen zwei professionellen Kryptodienstleistern, sofern sie auf eigene Rechnung handeln.
Praxistipp:
Alle Anbieter von Kryptodienstleistungen, auch Kreditinstitute, sollten sich rechtzeitig mit den geänderten Anforderungen aufgrund der Travel Rule vertraut machen. Denn diese bilden die Grundlage für Prüfungen der nationalen Aufsichtsbehörden. Die grundlegende EU-Verordnung 2023/1113 finden Sie hier. Die EBA-Leitlinien helfen Ihnen bei der Umsetzung der neuen Vorschriften – diese finden Sie hier.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge