
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat neue Leitlinien veröffentlicht, um sicherzustellen, dass Kunden Zugang zu den Finanzdienstleistungen erhalten, die sie benötigen, um vollständig am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Insbesondere soll durch die Leitlinien verhindert werden, dass dieser Zugang zu Finanzdienstleistungen auf unbegründeten Anti-Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsgründen oder ohne triftigen Grund verweigert wird. Die Leitlinien sollen dazu beitragen, ein gemeinsames Verständnis von effektiven Risikomanagementpraktiken zur Verhinderung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung (GW/TF) bei Institutionen und Aufsichtsbehörden zu fördern.
Handlungsempfehlung für Verpflichtete:
- Machen Sie sich mit den neuen EBA-Leitlinien vertraut, insbesondere mit dem Anhang zu den GW/TF-Risikofaktoren-Leitlinien, der sich auf Nichtregierungsorganisationen (NPOs) bezieht.
- Entwickeln Sie ein besseres Verständnis dafür, wie NPOs organisiert sind, wie sie in der Praxis arbeiten und welche GW/TF-Risikofaktoren besonders relevant sind, wenn sie solche Kunden betreuen. Dies sollte dazu beitragen, GW/TF-Risiken im Zusammenhang mit NPOs effektiv zu managen, anstatt ihnen den Zugang zu Finanzdienstleistungen zu verweigern.
- Klären Sie die Wechselwirkung zwischen dem Zugang zu Finanzdienstleistungen und den GW/TF-Verpflichtungen des Instituts, insbesondere in Situationen, in denen Kunden aus legitimen Gründen nicht in der Lage sind, die Anforderungen an die Kunden-Sorgfaltspflicht (CDD/KYC) zu erfüllen.
- Berücksichtigen Sie vor einer Entscheidung, einen Kunden abzulehnen, verschiedene Optionen und befolgen Sie die Schritte, die die Leitlinien vorsehen, wenn Sie erwägen, eine Geschäftsbeziehung mit einem Kunden aufgrund von GW/TF-Risiken oder GW/TF-Compliance-Gründen abzulehnen oder zu beenden.
Durch die Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen tragen Sie dazu bei, dass allen Kunden ein angemessener Zugang zu Finanzdienstleistungen gewährleistet und ungerechtfertigtes De-Risking vermieden wird.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge