Steuerhinterziehung generiert große Summen an „Schwarzgeld“ und eine aktuelle OECD-Studie zeigt, dass Steuerbetrüger ein zunehmend komplexeres grenzüberschreitendes System von Transaktionen nutzen, um ihre illegalen Vermögenswerte zu waschen. Um diese Geldwäsche-Aktivitäten besser in den Griff zu bekommen, hat die Egmont Group einen Fragebogen sowie verschiedene Beispielfälle konzipiert und an die beteiligten FIUs übersandt.
Die Ergebnisse zeigen, dass es noch großer Anstrengungen bedarf, um international stärker gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung vorzugehen. Das beginnt schon mit den unterschiedlichen Definitionen von „schwerwiegenden Steuervergehen“, die teilweise das Überschreiten bestimmter Schwellenwerte erfordern oder ein zugrundeliegendes systematisches Handeln. Die im Juli veröffentlichte Studie hat aus den Antworten der teilnehmenden FIU bestimmte Schlüsselelemente und geeignete Vorgehensweisen (best practises) zusammengestellt, um die Wirksamkeit der Geldwäscheprävention zu verbessern.
Kernpunkte sind zum einen ausreichende Kapazitäten der nationalen Behörden, aber auch die Möglichkeit zum Austausch steuerrelevanter Informationen zwischen diesen – dem stehen teilweise nationale Gesetze wie z.B. stark ausgeprägte Bankgeheimnisse entgegen. Dazu gehört auch das Bewusstsein, dass eine Niedrigsteuerpolitik nicht nur die Attraktivität eines Landes für Investitionen erhöht, sondern auch die Attraktivität für Kriminelle.
In einem Werkzeugkasten geeigneter Vorgehensweisen listet die Gruppe verschiedene Instrumente auf:
Die verschiedenen Fallbeispiele zeigen, dass zumindest einzelne dieser Maßnahmen bereits in allen Ländern genutzt werden. Gleichwohl bleibt in allen an der Studie beteiligten Ländern noch genug Platz für Verbesserungen – was vermutlich für die Länder, die nicht teilgenommen haben, besonders gilt.
Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
Den Überblick behalten:
© 2023 Rechtsanwalt Boltze, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV)
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