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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Egmont-Gruppe veröffentlicht Studie zu „Steuerhinterziehung und Geldwäsche“
Die Egmont Group ist ein informeller Zusammenschluss von über 100 nationalen Financial Intelligence Units (FIU). Das erste Treffen dieses international agierenden Netzwerks fand 1995 im Egmont-Palast in Brüssel statt und gab diesem den Namen. Sie kommt in ihrem öffentlichen Bericht zu klaren Empfehlungen, die sich insbesondere an Steuerfachleute wenden.

Steuerhinterziehung generiert große Summen an „Schwarzgeld“ und eine aktuelle OECD-Studie zeigt, dass Steuerbetrüger ein zunehmend komplexeres grenzüberschreitendes System von Transaktionen nutzen, um ihre illegalen Vermögenswerte zu waschen. Um diese Geldwäsche-Aktivitäten besser in den Griff zu bekommen, hat die Egmont Group einen Fragebogen sowie verschiedene Beispielfälle konzipiert und an die beteiligten FIUs übersandt.

Die Ergebnisse zeigen, dass es noch großer Anstrengungen bedarf, um international stärker gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung vorzugehen. Das beginnt schon mit den unterschiedlichen Definitionen von „schwerwiegenden Steuervergehen“, die teilweise das Überschreiten bestimmter Schwellenwerte erfordern oder ein zugrundeliegendes systematisches Handeln. Die im Juli veröffentlichte Studie hat aus den Antworten der teilnehmenden FIU bestimmte Schlüsselelemente und geeignete Vorgehensweisen (best practises) zusammengestellt, um die Wirksamkeit der Geldwäscheprävention zu verbessern.

Kernpunkte sind zum einen ausreichende Kapazitäten der nationalen Behörden, aber auch die Möglichkeit zum Austausch steuerrelevanter Informationen zwischen diesen – dem stehen teilweise nationale Gesetze wie z.B. stark ausgeprägte Bankgeheimnisse entgegen. Dazu gehört auch das Bewusstsein, dass eine Niedrigsteuerpolitik nicht nur die Attraktivität eines Landes für Investitionen erhöht, sondern auch die Attraktivität für Kriminelle.

In einem Werkzeugkasten geeigneter Vorgehensweisen listet die Gruppe verschiedene Instrumente auf:

  • Effektive Kooperation zwischen FIU und Steuerbehörden auf nationaler Basis ermöglichen.
  • Verbesserung der Beziehung zwischen den Behörden z.B. durch sog. Verbindungsoffiziere, dies schließt auch den Zugang zu z.B. Steuererklärungen für die FIU ein.
  • Kenntnisse der FIU über Steuerbetrugspraktiken verbessern – z.B. durch verstärkte Einstellung von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern.
  • Schulung der Mitarbeiter von FIU und Steuerbehörden in Geldwäscheprävention, z.B. durch regelmäßig stattfindenden Austausch und gegenseitige Schulungsangebote.
  • Entwicklung nationaler Strategien zur Bekämpfung von Geldwäsche durch schwere Steuervergehen.
  • Schaffung eines gesetzlichen Rahmens, der den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden regelt.
  • Erweiterung der Zugriffsmöglichkeiten der FIU auf z.B. registrierte Konteninhaber und wirtschaftlich Berechtigte.
  • Verbesserung der Zusammenarbeit der verschiedenen beteiligten Stellen.
  • Stärkere Zusammenarbeit der FIU mit privaten Institutionen zur Erhöhung der Qualität der Verdachtsmeldungen durch Schulungsmaßnahmen und wirksame Rückmeldung.
  • Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit zwischen den FIU.
  • Stärkerer Austausch von Daten zwischen den nationalen FIUs.
  • Entwicklung von Plattformen für den Austausch von Erfahrungen auf nationaler und internationaler Ebene
  • Einführung von standardisierten Feedback Bögen zur Verbesserung der Meldequalität.
  • Speziell in Niedrigsteuerländer Intensivierung der Zusammenarbeit von FIU und Steuerbehörden.

Die verschiedenen Fallbeispiele zeigen, dass zumindest einzelne dieser Maßnahmen bereits in allen Ländern genutzt werden. Gleichwohl bleibt in allen an der Studie beteiligten Ländern noch genug Platz für Verbesserungen – was vermutlich für die Länder, die nicht teilgenommen haben, besonders gilt.



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  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

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