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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe

Ein niederschmetterndes Fazit der EBA zur aktuellen Geldwäschebekämpfung

04.07.2023 – Die europäische Bankenaufsicht (EBA) hat in ihrem neuesten Bericht erhebliche Defizite bei der Umsetzung von Anti-Geldwäsche-Regularien festgestellt. Angesichts des hohen Geldwäscherisikos im Finanzsektor erscheint dies alarmierend.

Die EBA trifft einige besorgniserregende Aussagen. Zum einen wird dem Finanzsektor ein hohes Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung attestiert, was sich mit der supranationalen Risikobewertung der europäischen Kommission deckt. Zum anderen werden die Compliance-Systeme als unzureichend und ineffektiv bewertet. Hinzu kommen Feststellungen zu den Aufsichtsbehörden, welche teilweise ebenfalls zu oberflächlich und uneinheitlich arbeiten. Dies mag auch an fehlenden EU-einheitlichen Konzepten liegen, was die EBA ebenso bemängelt.

Zudem stellt die EBA Defizite des rechtlichen Rahmens fest. Demnach sind die Einführung eines kohärenteren Ansatzes für die Bewertung der Risiken zur Zulassung von Zahlungsinstituten, eine stärkere Berücksichtigung von Risiken im Rahmen des Verfahrens der Passporting-Anmeldungen und schließlich die Festlegung klarer und kohärent ausgelegter Bestimmungen für Einwände aufgrund von Risiken dringend erforderlich. Zudem wird eine stärkere Überwachung der Agenten von Zahlungsinstituten im grenzüberschreitenden Kontext gefordert. Hier stellt die EBA das Bedürfnis für eine europaweite Aufsicht fest.  

Diese Bedürfnisse ergeben sich aus den Feststellungen der EU-Aufsichtsbehörden. Denn nach deren Angaben zu Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die sich auf Informationen aus aufsichtsrechtlichen Meldungen stützen ergibt sich, dass Zahlungsdienste tendenziell einen Kundenstamm mit potenziell hohem Risiko haben. Das hohe Risiko ergibt sich aus der Kombination mehrerer einzelner Risikofaktoren, die da wären:

  • Kunden, welche verhältnismäßig oft eine PEP-Eigenschaft aufweisen oder einem Hochrisikosektor angehören wie Glücksspiel oder Krypto-Asset-Provider
  • Transaktionen, welche oft grenzüberschreitend und in risikoreiche Drittländer vorgenommen werden
  • Die angebotenen Dienstleistungen sind außerdem per se risikobehaftet, durch neue Technologien können Transaktionen anonym erfolgen, auch sind einmalige Transaktionen ohne zughöriges Zahlungskonto möglich, das Onboarding und die Transaktionsüberwachung erfolgen oft remote und durch KI-Lösungen, so dass weder Überwachung noch Verständnis für die Vorgänge gewährleistet sind, zudem wurde eine erhöhte Nutzung von Bargeld festgestellt, was ebenfalls auf Missbrauch hindeutet
  • Die Nutzung von Vermittlern und Agenten, weil diese häufig nicht originär der Finanzdienstleistungsbranche angehören, sondern oft im Einzelhandel tätig sind. Daher fehlen meistens das Risikobewusstsein und die Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen. Außerdem wechseln sowohl die Agenten als auch werden Agenten für mehrere verschiedene Zahlungsdienstleister tätig, so dass Anwendung und Kontrolle etwaiger Präventionsmaßnahmen fast unmöglich werden
  • Die Auslagerung wichtiger Funktionen birgt Risikopotenzial, sofern nicht angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Denn durch die Auslagerungen können keine Kompetenzen mehr gebündelt werden und es besteht die Gefahr, dass die „lokale Substanz“ verloren geht, sofern die Auslagerung an ein Unternehmen im Ausland erfolgt. Sofern das Zahlungsinstitut nicht mehr in dem Land, in dem es niedergelassen ist, verwaltet und kontrolliert wird, besteht das erhöhte Risiko einer eingeschränkten Überwachung
  • Die Verlagerung von Zahlungsdienstleistern, welche bisher in Großbritannien zugelassen waren, ging mit einer erhöhten Anzahl an Zahlungsanträgen einher. Verlagerungen bieten grundsätzlich ein erhöhtes Risiko, weil die bei der Zulassung auferlegten Anforderungen (Compliance-Systeme etc.) oft nicht gleich umgesetzt werden. Kombiniert mit oftmals erheblichem Wachstum der Zahlungsdienstleister in der Zwischenzeit entsteht ein hohes Risiko.
  • Whitelabeling, virtuelle IBANs und Drittakquvisiteure sind ein zunehmender Trend und sorgen dafür, dass die Zahlungsströme und sonstigen Vorgänge nicht mehr durch den Finanzdienstleister selbst erfolgen und demzufolge auch nicht mehr kontrollierbar sind. Zudem wird durch virtuelle IBANs der geographische Ort eines Kontos verschleiert, wodurch eine aufsichtliche Erfassung nicht mehr möglich ist. Durch den Einsatz von Drittakquvisiteuren steigt das Risiko, weil die Dritten durch den Onboarding-Prozess selbst nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet werden. Sofern die Prozesse des Dritten unzureichend sind, wirkt dies in der späteren Geschäftsbeziehung fort und birgt erhebliches Risikopotenzial

Dem erhöhten Risikopotenzial steht gleichzeitig ein schlecht umgesetztes Präventionsprogramm gegenüber. Die Europäische Kommission und die EBA haben unabhängig voneinander festgestellt, dass es an der allgemeinen Aufmerksamkeit für Geldwäschegefahren fehlt. Zudem werden Transaktionen nicht hinreichend überwacht, das Implementieren eines Risikomanagements durch die Verpflichteten ist ebenfalls unzureichend, auch fehlt es an entsprechenden Verwaltungsstrukturen, um Kontrollen und Aufsicht gewährleisten zu können.

Im Ergebnis ein schlechtes Fazit, welches umfassendes Verbesserungsbedürfnis offenbart.



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