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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Einzahlungen ab 10.000,- Euro nur noch mit Nachweis 
11.08.2021 – Im Rahmen der Aktualisierung der speziellen Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz für Kreditinstitute hat die BaFin eine neue Nachweispflicht eingeführt, die ab dem 09.08.2021gilt.

Wer mehr als 10.000 Euro in bar auf ein Bankkonto einzahlen will, muss ab sofort darlegen, woher die Summe stammt. Umsetzen müssen dies die Banken und Sparkassen, mit Blick auf den zusätzlichen Aufwand ist das Echo gemischt. Allerdings kommen solch große Bareinzahlungen bei Privatpersonen relativ selten vor. 

Als Kunde müssen Sie sich darauf einstellen, bei Bareinzahlungen in dieser Größenordnung künftig belegen zu können, woher das Geld stammt. Der Nachweis kann z.B. durch ein Sparbuch oder einen aktuellen Kontoauszug einer anderen Bank erfolgen, der eine entsprechende Auszahlung dokumentiert.  Ebenso werden Verkaufs- und Rechnungsbelege z.B. bei einem Autoverkauf akzeptiert, selbstverständlich auch Schenkungsverträge. Darüber hinaus hat das einzelne Kreditinstitut einen gewissen Spielraum bei Bestandskunden, welche Belege noch als Herkunftsnachweis akzeptiert werden.  

Gewerbliche Kunden, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit regelmäßig größere Einzahlungen vornehmen wie z.B. Einzelhändler profitieren von der seitens der Aufsicht vorgesehenen Ausnahmeregelung.  

Praxistipp: 

Falls Sie als Privatperson in nächster Zeit eine entsprechende Bareinzahlung beabsichtigen, sollten Sie sich auf diese Regelung einstellen und den entsprechenden Nachweis gleich beibringen. Ansonsten droht Ihnen nicht nur, dass Sie Ihr Geld nicht „los“ werden, sondern u. U. sogar eine Verdachtsmeldung durch das Kreditinstitut. 


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