Entwurf eines Rundschreibens – BaFin bittet um Stellungnahmen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) räumt die ihrer Aufsicht unterliegenden Verpflichteten die Möglichkeit ein, bis zum 30.06.2014 Stellungnahmen zu einem Entwurf eines Rundschreibens einzureichen. Das Rundschreiben wird Hinweise zum Umfang bzw. Ausgestaltung diverser geldwäscherechtlicher Pflichten enthalten.
Im Einzelnen kann zu folgenden Hinweisen Stellung genommen werden:
- Umfang der Sorgfaltspflichten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG bzw. § 25h Abs. 2 KWG für Verpflichtete gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1-2c,Nr. 4 und Nr. 6 GwG
- Laufende Überwachung im Zusammenhang mit der Herausgabe von sogenannten „Prepaid-Kreditkarten“ für Verpflichtete gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2c GwG
- Führen von Sammeltreuhandkonten für E-Geld-Herausgeber durch Verpflichtete gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 GwG
- Antizipierte Zustimmung der BaFin zu bestimmten Auslagerungen nach § 9 Abs. 3 Satz 2 f. GwG und § 25 h Abs. 5 KWG durch Verpflichtete gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1-2c, Nr. 4 und Nr. 6 GwG
- Auslagerung und Anzeigepflicht von „Hinweisgeber“-Verfahrensprozessen durch Verpflichtete gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GwG
- Nicht-Qualifizierung eines elektronischer Aufenthaltstitels ohne zusätzliche Ausweisersatz-Kennzeichnung als Identifikationsdokument i.S.v. § 4 Abs. 4 Nr. 1 Gw
Konsultation 04/2014: Entwuf eines Rundschreibens (GW) – Geschäftszeichen GW 1-GW 2001-2008/0003
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