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Erfahrungen mit der Vermögensabschöpfung gemischt
27.09.2022 – Vor fünf Jahren wurde durch eine Reform des Strafgesetzbuches (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) die Vermögensabschöpfung eingeführt.

Seither ist die Einziehung von Taterträgen, i.e. aufgrund rechtswidriger Taten erlangter, auch mittelbarer, Vermögensvorteile im deutschen Recht erleichtert und an internationale Gepflogenheiten angepasst worden. Auch der Durchgriff auf begünstigte Dritte wurde erleichtert, was Vermögensverschiebungen auf Unbeteiligte nutzlos machte. Allerdings sind die Erfahrungen in den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein auch über 5 Jahre nach der neuen Regelung noch gemischt. 

So kritisiert der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) auf seiner Tagung in Hamburg, dass das Instrument der Vermögensabschöpfung noch zu selten benutzt werde, um kriminell erlangtes Vermögen abzuschöpfen. Gerade im Sinne der möglichen Entschädigung von Opfern ist die vorsorgliche Sicherung (Arretierung) von Vermögenswerten wichtig, da die Opfer vor der Reform auf eine eigene zivilrechtliche Klage angewiesen waren. 

Die Zahlen sehen dabei auf den ersten Blick gut aus – innerhalb von fünf Jahren haben sich die Fälle, wo zweifelhaftes Vermögen gesichert wurde, von 300 auf über 1.000 erhöht. Nach Einschätzung von Ermittlern des LKA seien jedoch bis zu 10-mal höhere Arreste möglich, der Apparat der Strafverfolgungsbehörden lerne nur langsam. Allerdings hat sich durch die Reform auch die Komplexität der Ermittlungen deutlich erhöht, weil die Beamten neben der strafrechtlichen Ermittlung auch die Vermögenslage der Tatverdächtigen analysieren müssten. Wie an vielen Stellen scheitert es auch hier an der entsprechenden Personalausstattung sowie entsprechender Kompetenz und Erfahrung. Ein Aspekt, der wiederum die in verschiedenen anderen Staaten etablierte Finanzpolizei aufweist, die auf Vermögensaufdeckung und -abschöpfung sowie die Umsetzung von Sanktionen geschult ist. Vergleichsweise gut funktioniert die Vermögensabschöpfung bereits im Bereich von Kryptowährungen. Ob das von Bundesminister Lindner vorgeschlagene Bundesfinanzkriminalamt (BFKA) der richtige Weg ist, bleibt abzuwarten. Das BFKA soll gezielt komplexe Fälle von Finanzkriminalität aufklären und hierfür die erforderliche Expertise bündeln. Es soll den „follow-the-money“-Ansatz verfolgen und sich dabei auf illegale Finanzströme fokussieren. 


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