Im Fokus der Kritik steht wenig überraschend wieder einmal die FIU, die sich „als Flaschenhals bei der Strafverfolgung“ erweise. Der Geschäftsführer des DRB sieht das Problem, dass seit Jahren zu wenig relevante Fälle von der FIU an die Staatsanwaltschaften übermittelt werden – obwohl die Verdachtsmeldungen stetig steigen. Entsprechend fordert der DRB von der Regierungskoalition, dass sie die am Kampf gegen Geldwäsche beteiligten Behörden mit mehr Durchschlagskraft versehen. Neue Gesetze oder Behörden seien dazu jedoch nicht notwendig – ein Seitenhieb gegen die Pläne des Bundesfinanzministers zur Errichtung einer neuen Zentralstelle für die Geldwäschebekämpfung.
Allerdings müssten „deutlich mehr spezialisierte Fachermittler und einige Hundert zusätzliche Staatsanwälte und Richter eingestellt werden“. Die zusätzlichen Personalkosten hält der Richterbund angesichts der jährlich rund 100 Milliarden Euro, die in Deutschland gewaschen werden für gut angelegt.
Auch wenn der Richterbund in Teilen sicherlich pro domo spricht ist die Kernfrage richtig adressiert – was ist Deutschland bereit in die wirksame Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu investieren? Dass es ein Defizit bei der Umsetzung der generell guten gesetzlichen Grundlage gibt, ist spätestens seit dem Bericht der FATF unbestritten – das Defizit liegt in der Aufklärung und der Strafverfolgung und beides ist ohne entsprechende personelle und technische Ausstattung nicht zu beheben.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge