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Erste Bußgeldbescheide erlassen

Erste Bußgeldbescheide erlassen

Es häufen sich die Meldungen, dass in einzelnen Bundesländern die ersten Bußgeldbescheide gegen Verpflichtete erlassen werden. Dies betrifft insbesondere Kfz-Händler und Juweliere. Bußgeldbescheide erlassen die Behörden gegen Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) dann, wenn diese die Vorgaben des Geldwäschegesetz nicht oder nur unzureichend erfüllen (§ 17 GwG a.F., § 56 GwG). Diese Entwicklung deutet darauf hin, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden zunehmend die sachlichen und fachlichen Ressourcen vorhalten, stichprobenartig Überprüfungen nach dem Geldwäschegesetz vorzunehmen.

Anmerkung: Neben dem Risiko, wegen Nichterfüllung der Vorgaben des Geldwäschegsetzes einen Bußgeldbescheid zu erhalten, drohen auch strafrechtliche Konsequenzen gegen Verpflichtete (§ 261 Absatz 5 StGB).


Unsere Leistungen
Wir bieten:
  • Schulung zur Geldwäscheprävention
  • Seminare / Workshops / Vorträge
  • Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Erstellung von Verdachtsmeldungen
  • Kommunikation mit Behörden

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