Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Erste Bußgeldbescheide erlassen

Erste Bußgeldbescheide erlassen

Es häufen sich die Meldungen, dass in einzelnen Bundesländern die ersten Bußgeldbescheide gegen Verpflichtete erlassen werden. Dies betrifft insbesondere Kfz-Händler und Juweliere. Bußgeldbescheide erlassen die Behörden gegen Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) dann, wenn diese die Vorgaben des Geldwäschegesetz nicht oder nur unzureichend erfüllen (§ 17 GwG a.F., § 56 GwG). Diese Entwicklung deutet darauf hin, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden zunehmend die sachlichen und fachlichen Ressourcen vorhalten, stichprobenartig Überprüfungen nach dem Geldwäschegesetz vorzunehmen.

Anmerkung: Neben dem Risiko, wegen Nichterfüllung der Vorgaben des Geldwäschegsetzes einen Bußgeldbescheid zu erhalten, drohen auch strafrechtliche Konsequenzen gegen Verpflichtete (§ 261 Absatz 5 StGB).


Unsere Leistungen
Wir bieten:
  • Schulung zur Geldwäscheprävention
  • Seminare / Workshops / Vorträge
  • Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Erstellung von Verdachtsmeldungen
  • Kommunikation mit Behörden

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:
(+49) 721 9896380

Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice:

Den Überblick behalten:

Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022