Erste Bußgeldbescheide erlassen
Es häufen sich die Meldungen, dass in einzelnen Bundesländern die ersten Bußgeldbescheide gegen Verpflichtete erlassen werden. Dies betrifft insbesondere Kfz-Händler und Juweliere. Bußgeldbescheide erlassen die Behörden gegen Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) dann, wenn diese die Vorgaben des Geldwäschegesetz nicht oder nur unzureichend erfüllen (§ 17 GwG a.F., § 56 GwG). Diese Entwicklung deutet darauf hin, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden zunehmend die sachlichen und fachlichen Ressourcen vorhalten, stichprobenartig Überprüfungen nach dem Geldwäschegesetz vorzunehmen.
Anmerkung: Neben dem Risiko, wegen Nichterfüllung der Vorgaben des Geldwäschegsetzes einen Bußgeldbescheid zu erhalten, drohen auch strafrechtliche Konsequenzen gegen Verpflichtete (§ 261 Absatz 5 StGB).
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Schulung zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge
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Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden