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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
FIU 2.0 – es tut sich etwas bei der FIU
Chronisch unterausgestattet, zu langsam, Berge von unbearbeiteten Verdachts-meldungen – so wird die FIU, die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, immer wieder kritisiert. Das soll sich jetzt ändern – 11.07.2023

Schon die Änderungen in der organisatorischen Zuordnung lassen erahnen, wie es um die Behörde, die zentral für die Entgegennahme und Bearbeitung von Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland zuständig ist, steht. Denn schon die 2017 unter Finanzminister Schäuble erfolgte Umgliederung der FIU vom BKA zum Zoll war nicht nachvollziehbar, erschwerte sie doch seither die Möglichkeiten auf Daten anderer Behörden zuzugreifen und die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden sehr. Nun soll das nach den Plänen von Finanzminister Lindner wieder korrigiert werden und die FIU in einer neu zu schaffenden Bundesbehörde eingegliedert werden. Zu der soll auch ein Bundesfinanzkriminalamt gehören, dass sich um die Bekämpfung organisierter Kriminalität und insbesondere von Finanzkriminalität kümmert.

Aber das ist nur ein Aspekt der angestrebten Neuordnung – auch die personelle und technische Ausstattung der FIU soll verbessert werden. Beides tut not, wenn man sich die Zahlen zur Entwicklung der Verdachtsmeldungen ansieht. Von gut 13.500 in 2011 haben sich diese auf über 300.000 im Jahr 2021 mehr als verzwanzigfacht. Dass eine solche Fülle an Verdachtsmeldungen sinnvoll und effektiv nur mit vernünftiger EDV-Unterstützung möglich ist, liegt auf der Hand. Und die soll nun nach einem Referentenentwurf aus dem BMF zu einem Gesetzentwurf „zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ auch bereitgestellt werden. Dabei geht es auch darum, die Mitarbeitenden der FIU besser vor dem – im Vorfeld der letzten Bundestagswahl – von der Staatsanwaltschaft Osnabrück explizit (zu Unrecht) geäußerten Verdachts der Strafvereitelung im Amt zu schützen. Die bessere technische Ausstattung soll die FIU in die Lage versetzen, viele Arbeitsschritte stärker zu automatisieren und damit sowohl die Bearbeitung von Fristfällen zu erleichtern wie die Zusammenarbeit mit anderen Behörden.

Wie dringend notwendig das ist, zeigt eine andere Meldung, die sich darauf beruft, dass die FIU auch dieses Jahr vor einem Berg an unbearbeiteten Verdachtsmeldungen stehen könnte. Hintergrund sei, dass die von der FIU eingesetzten Filter zur automatischen Sortierung der Meldungen in relevante und weniger relevante offensichtlich eine sehr hohe Fehlerquote aufwiesen. Nach den Ergebnissen eines Gemeinschaftsprojektes von Bund, Ländern und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC waren zumindest anfangs rund 20% aller Einstufungen aufgrund der Filter falsch und auch nach Korrekturen lag die Fehlerquote immer noch sehr hoch. Deshalb seien die Mitarbeitenden der FIU inzwischen angewiesen, die Verdachtsmeldungen alle händisch zu bearbeiten, was natürlich einiges mehr an Zeit erfordert.

Hoffnung macht jedoch die Antrittsrede des neuen Leiters der FIU, Daniel Thelesklaf. Der international erfahrene Experte auf diesem Gebiet will mit dem Programm FIU 2.0 dafür sorgen, dass die FIU vor allem die „großen Fische“ in den Blick nimmt. Sie soll Netzwerke professioneller Geldwäscher erkennen und die Strafverfolgungsbehörden in die Lage zu versetzen, erfolgreich Verfahren gegen die Geldwäscher zu führen. Dazu sei es notwendig, Daten aus verschiedensten Quellen zusammenzuführen und auszuwerten. Nachdem Herr Thelesklaf über viele Jahre die FIU von Liechtenstein und auch der Schweiz geleitet hat, verfügt er zumindest über die dafür erforderliche Expertise.



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