Das Bewusstsein, dass die Bekämpfung von Geldwäsche eine wichtige Aufgabe ist, wächst. Das zeigen zum einen Berichte über das deutliche Ansteigen entsprechender Strafverfahren in den Bundesländern Bremen und Hamburg. Dies zeigt sich auch an verschiedenen Maßnahmen, die der Landtag in Nordrhein-Westfalen unlängst beschlossen hat. Konkret sollen Unternehmen, deren wirtschaftliche Eigentümer nicht ermittelt werden können, von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Und das auch, wenn die Anteile der unbekannten Eigentümer unter 25% liegen.
Zudem soll die Berufsaufsicht von Notaren in Bezug auf Geldwäsche, die bisher bei den jeweiligen Notarkammern liegt, überprüft werden und die Aufsicht von Immobilienmaklern und Steuerberatern reformiert werden. Letzteres dürfte auch auf die kritischen Feststellungen der FATF-Prüfung im letzten Jahr zurückgehen (wir berichteten) und mit entsprechenden Änderungen auf Bundesebene einher gehen. Wie im Sanktionsdurchsetzungsgesetz II vorgesehen sollen darüber hinaus die Grundbücher digitalisiert werden, um schnell Eigentümer identifizieren zu können.
Auch wenn diese Maßnahmen das Problem, dass Deutschland ein Paradies für Geldwäscher ist, nicht vollständig lösen können, sind sie definitiv ein Schritt in die richtige Richtung.
-
Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
-
Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
-
Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
-
Kommunikation mit Behörden
-
AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
-
Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
-
Seminare / Workshops / Vorträge