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EU-Aktionsplan sieht Stärkung der Aufsichtsbehörden in der Geldwäschebekämpfung vor

EU-Aktionsplan sieht Stärkung der Aufsichtsbehörden in der Geldwäschebekämpfung vor

Am 04.12.2018 hat der Europäische Rat einen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Geldwäsche vorgelegt. Vor dem Hintergrund der jüngsten Geldwäschevorkommnisse im europäischen Bankensektor und den bereits erlassen Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung hat der EU-Rat einen Aktionsplan zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufgesetzt.

Dieser Aktionsplan verfolgt folgende, kurzfristigen Ziele, die bis spätestens Ende 2019 umgesetzt werden sollen:

  1. Ermittlung der Faktoren, die zu den jüngsten Fällen von Geldwäsche bei europäischen Finanzinstituten beigetragen haben, um mögliche zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mittel- und langfristig zu identifizieren und zu ergreifen;
  2. Erstellen eine „Risikokarte“ mit relevanten Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der wirkungsvollsten aufsichtsrechtlichen Praktiken, um die Risiken zu reduzieren;
  3. Verbesserung des Austausches der Behörden untereinander durch Bereitstellung gemeinsamer Leitlinien unter der Berücksichtigung von Aspekten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
  4. Sicherstellung einer engen Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden;
  5. Klärung der Aspekte, die im Zusammenhang mit dem Entzug der Bankenzulassung stehen;
  6. Verbesserung der Aufsicht und des Informationsaustauschs zwischen den zuständigen Behörden;
  7. Austausch der effektivsten Aufsichtspraktiken zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanziuerung und Suche nach Grundlagen für die Konvergenz unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
  8. Verbesserung der Fähigkeit der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESA), die vorhandenen Aufsichtsbefugnisse und -instrumente besser zu nutzen.

Damit zielt der Aktionsplan wesentlich auf eine bestimmte Schwachstelle in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Globale Finanzströme mit inkriminierten Geldern lassen sich nur durch eine wirkungsvolle Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden untereinander eindämmen. Die Stärkung der Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor sollte dabei nicht vergessen werden.

Den Aktionsplan finden Sie hier (auf Englisch) : General Secretariat of the Council: Anti-Money Laundering Action Plan – Council Conclusions (4 December 2018)


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