Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben sich darauf verständigt, den Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower) in der Europäischen Union auszubauen. Insbesondere sollen Hinweisgeber, die z.B. auf Missstände der Geldwäschebekämpfung innerhalb eines Unternehmens hinweisen, vor Repressalien durch den Arbeitgeber geschützt werden. Kernelemente der entsprechenden Richtlinie sehen unter anderem vor:
- Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern bzw. Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern werden verpflichtet, ein internes Meldesystem einzurichten,
- geschützt werden Arbeitnehmer und Beamte, nicht hingegen Anteilseigner und Mitglieder der Geschäftsführung,
- eine Liste von Handlungen, die als Repressalien zu verstehen sind sowie
- die Verpflichtung von Unternehmen und Behörden, innerhalb von drei Monaten auf gemeldete Missstände zu reagieren.
Weiterführende Informationen:
Communication from the Commission to The European Parliament, the Council and the European Economic and Social Committee – Strengthening Whistleblower Protection at EU Level