Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
EU diskutiert Limit für Barzahlungen 
In den Mitgliedsstaaten gelten höchst unterschiedliche Obergrenzen für Geschäfte in bar. Zur Verbesserung des Kampfes gegen Geldwäsche regt die EU-Kommission an, diese zu vereinheitlichen.

Mal eben eine neue Wohnzimmercouch oder einen Gebrauchtwagen bar bezahlen – das geht in vielen europäischen Ländern gar nicht. So liegt die Höchstgrenze für Barzahlungen in Griechenland bei 500 Euro. In Kroatien sind es hingegen 15.000 Euro und in neun Mitgliedsstaaten gibt es überhaupt kein Limit für Barzahlungen, u. a. in Deutschland. Auf Expertenebene ist man sich einig, dass dadurch die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sehr erschwert wird, weil gerade die Anonymität von Bargeld eben auch krumme Geschäfte erleichtert. So sei Bares das „Instrument der Wahl für Kriminelle“ und auch aus diesem Grund wird Deutschland immer wieder als quasi Paradies für Geldwäscher bezeichnet. 

Deshalb plädieren die Experten der EU dafür, EU-weit eine einheitliche Obergrenze von 10.000 Euro für die Verwendung von Bargeld festzulegen. Nicht zuletzt auch, weil es ansonsten zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt komme, wie das Beispiel belgischer Juweliere zeigt, denen schätzungsweise 20-30 % Umsatz entgehe, weil Barzahlungen in Belgien strikter gehandhabt werden als in den Nachbarländern. 

In die gleiche Richtung ging auch schon die Ende letzten Jahres geäußerte Kritik des Bundesrechnungshofes, der ein Limit von 5.000 Euro für Bargeldzahlungen empfahl. Dass dies politisch nicht unumstritten ist, ist klar, denn es hapert in Deutschland bei der Geldwäscheprävention nicht nur am häufigen und bislang unbegrenzten Einsatz von Bargeld als Zahlungsmittel. Aber es wäre auf jeden Fall ein Anfang. 


Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:

+49 (0) 721 98 96 380


Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice:

Den Überblick behalten:

Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022