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Gesetz
EU-Einigung: Obergrenze für Bargeldkäufe kommt
18.01.2024 – Das Europaparlament und die EU-Staaten haben sich im Rahmen der Trilog-Verhandlungen um das Geldwäschepräventionspaket der EU-Kommission auf eine Obergrenze für Barkäufe geeinigt.

Damit sollen Unterschiede in den nationalen Gesetzen vereinheitlicht werden, um mögliche Umgehungen durch Geldwäscher zu verhindern. Für alle Güterhändler, die mit Luxusgütern wie Juwelen, Autos, Flugzeuge und Schiffen handeln, gilt künftig, dass sie maximal 10.000,- Euro in bar annehmen dürfen. Zusätzlich müssen sie die Identität ihrer Kunden überprüfen und verdächtige Geschäfte an die FIU melden.

Eine Einigung erfolgte auch darüber, dass Kryptowährungen und Vermögen von mehr als 50 Millionen Euro strenger überwacht werden sollen. Es soll auch ein EU-weites Transparenzregister geben, in dem Eigentümer von Unternehmen, sog. wirtschaftlich Berechtigte, registriert werden müssen, wenn sie 25% oder mehr an einem Unternehmen halten. Dies soll die Umgehung von Sanktionen verhindern.

Neu aufgenommen in die Gruppe der Verpflichteten werden außerdem Profifußballvereine – für sie sollen ab 2029 die Vorschriften der Geldwäscheverordnung gelten. Wie üblich wird dies insbesondere von Branchenvertretern kritisiert. Aber angesichts dessen, dass im Profifußball inzwischen grenzüberschreitend Milliarden – auch aus Drittstaaten – umgesetzt werden, und die FATF die Einbeziehung von Profivereinen schon seit 2009 fordert, haben die Beteiligten sich endlich durchgerungen, auch im Profisport der Geldwäsche den Kampf anzusagen.

In Deutschland galt bisher keine Obergrenze für Barzahlungen mit Ausnahme von Immobiliengeschäften, wo sie voriges Jahr ganz verboten wurden. Bislang mussten Händler bei größeren Barzahlungen die Beteiligten identifizieren und einen Nachweis der Mittelherkunft einholen – ob dies in der Praxis immer erfolgt ist, darf bezweifelt werden. Bei der hohen Anzahl an Verpflichteten in diesem Bereich und den wenigen, regional völlig zersplitterten Aufsichtsverhältnissen sind die Kontrollen vermutlich eher sporadisch gewesen. Dass allerdings keineswegs die Abschaffung des Bargelds droht, wie einige Kritiker schwarzmalen, lässt sich allein an den jüngst veröffentlichten Plänen der Bundesbank zur Stärkung des Bargeldumsatzes erkennen. Vor unnötiger Polemik sei also gewarnt – im Zweifel sollte man sich selbst fragen, wie häufig man wirklich Beträge über 10.000,- Euro bar bezahlt oder erhalten hat und ob das Risiko dabei nicht unnötig hoch war.

Noch nicht entschieden wurde über den Sitz der neu zu schaffenden europäischen Anti-Geldwäschebehörde AMLA – hier macht sich Deutschland Hoffnungen, dass sie in Frankfurt/Main angesiedelt werden könnte.



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