Still und leise hat die EU-Kommission am 07. Mai 2020 die Liste der Länder mit erhöhtem Risiko geändert.
Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz haben bei der Umsetzung interner Sicherungsmaßnahmen im Unternehmen, insbesondere bei der Erstellung und Aktualisierung der Risikoanalyse, die von der EU-Kommission erlassene „Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14. Juli 2016 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Ermittlung von Drittländern mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen“, zu berücksichtigen. Diese Verordnung ist nun erneut durch eine am 07.05.2020 verabschiedete Verordnung geändert worden.
Praxistipp:
Unternehmen sollten nun prüfen, ob die Risikobewertung auf Basis der aktuellen, veröffentlichten Verordnung angepasst werden muss.