Die FIU weist darauf hin, dass die EU-Kommission die Liste der Staaten aktualisiert hat, bei denen Verpflichtete nach dem GwG automatisch von verstärkten Sorgfaltspflichten ausgehen müssen (§ 15 Abs. 3 Satz 2 GwG). Die dazugehörige delegierte Verordnung Nr. 2022/229 wurde bereits am 07. Januar 2022 verabschiedet und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat.
In dieser DVO hat die EU-Kommission 9 Länder neu aufgenommen (Burkina Faso, Haiti, Jordanien, Kaimaninseln, Mali, Marokko, Philippinen, Senegal und Südsudan). Gestrichen wurden im Vergleich zur letzten Aktualisierung vom November 2021 folgende Länder: Bahamas, Botswana, Ghana, Irak und Mauritius.
Damit hat die EU-Kommission die meisten der Länder, die die FATF als weltweite Arbeitsgruppe und Standardsetzer auf diesem Gebiet bereits Ende letzten Jahres als „Jurisdictions under Increased Monitoring“ (sog. graue Liste) gelistet hatte, aufgenommen. Es bleiben jedoch einige Länder der FATF-Liste (Albanien, Malta, Türkei) unberücksichtigt, z.T. vermutlich aus politischen Gründen. Darüber hinaus dauert es ohnehin immer eine Weile, bis die EU-Kommission die Wertungen der FATF übernimmt – so ist die unlängst erfolgte Aufnahme der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) auf die graue Liste der FATF noch nicht berücksichtigt.
Die FATF hat zusätzlich auf ihrer Plenarsitzung Anfang März dieses Jahres einige strategische Initiativen in Angriff genommen.
Praxistipp:
Die Berücksichtigung der verstärkten Sorgfaltspflichten bei der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen bzw. der Durchführung von Transaktionen ist eine elementare Pflicht für alle nach dem GwG verpflichteten Unternehmen. Es erfolgen mehrmals im Jahr Aktualisierungen der betroffenen Länder – damit Sie die Übersicht behalten, haben wir eine Arbeitshilfe erstellt. Diese wird zeitnah zu den Veröffentlichungen aktualisiert, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.
>> EU-Kommission – Delegierte Verordnung EU 2022/229 vom 07.01.2022
>> FATF – Jurisdictions under Increased Monitoring – March 2022
Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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