EU-Kommission verabschiedet Maßnahmenpaket zur verschärften Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und der Geldwäsche
Die EU-Kommission hat heute ein Maßnahmenpaket verabschiedet, um die Kapazitäten der EU zur Bekämpfung der Finanzierung von Terrorismus und organisierter Kriminalität zu stärken und die im Aktionsplan zur Terrorismusfinanzierung vom Februar 2016 eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Die heutigen Vorschläge sollen eine starke und koordinierte europäische Antwort im Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung gewährleisten und die EU einen Schritt näher zu einer wirkungsvollen und echten Sicherheitsunion bringen. Das Maßnahmenpaket beinhaltet unter anderem folgende Vorschläge:
- Vorschlag für eine neue Richtlinie zur strafrechtlichen Verfolgung von Geldwäsche;
- Festlegung von Mindestvorschriften für die Definition von Straftaten und Sanktionen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Schließung von Lücken, die Kriminelle aufgrund bestehender Unterschiede zwischen verschiedenen nationalen Vorschriften ausnützen könnten;
- Beseitigung von Hindernissen für die grenzüberschreitende justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit durch Festlegung gemeinsamer Bestimmungen zur Verbesserung der Ermittlung von Geldwäschevergehen;
- stärkere Kontrollen bei großen Geldtransfers;
- strengere Regeln beim Transfer von Bargeld und Gold bei Reisen in und aus der Europäischen Union. Verdächtige Personen dürfen auch dann überprüft werden, wenn sie weniger als die erlaubten 10.000 Euro in die EU einführen wollen;
- Sicherstellung und Einziehung der finanziellen Ressourcen bzw. Vermögenswerte von Terroristen.
Weitere Einzelheiten zum verabschiedeten Maßnahmenpaket finden Sie auf der Website der European Commission>>
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