
EU-Kommission verabschiedet Vorschläge zur Stärkung der Geldwäschebekämpfung
Am 05.02.2013 hat die EU-Kommission zwei Vorschläge angenommen, mit denen die bestehenden EU-Vorschriften für Geldwäsche und Geldtransfers verstärkt werden sollen. Hierzu teilt der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Michel Barnier mit:
„Die Union steht bei den internationalen Anstrengungen zur Bekämpfung der Geldwäsche im Zusammenhang mit Erträgen aus Straftaten an vorderster Front. Schmutziges Geld kann die Stabilität und das Ansehen des Finanzsektors schädigen; Terrorismus rüttelt an den Grundfesten unserer Gesellschaft. Neben strafrechtlichen Maßnahmen können auch Präventivmaßnahmen über das Finanzsystem dazu beitragen, Geldwäsche zu verhindern. Wir schlagen klare Regeln vor, die die Wachsamkeit von Banken, Anwälten, Buchprüfern und allen anderen Betroffenen stärken werden.”
Die Vorschläge umfassen folgende neue Regelungen:
- eine Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
- eine Verordnung über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers zur Gewährleistung einer „ordnungsgemäßen Rückverfolgbarkeit“.
Beide Vorschläge tragen den jüngsten Empfehlungen des internationalen Gremiums zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Financial Action Task Force (FATF), Rechnung und gehen in verschiedenen Bereichen sogar noch weiter, um bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung höchste Standards zu fördern.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 05.02.2013 – IP / 13 / 87 (hier)
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