Die Diskussion um die Abschaffung des 500-Euro-Scheins hat bereits die Vorstellung der Europäischen Kommission zum künftigen Umgang mit Bargeld angedeutet: Am 23. Januar 2017 hat die Europäische Kommission einen Fahrplan zur Einschränkung des Bargeldverkehrs veröffentlicht. Die Kommission sieht durch den Bargeldverkehr die Terrorismusfinanzierung begünstigt und Geldwäsche erleichtert. Der Maßnahmen-Fahrplan der EU-Kommission sieht daher unter anderem vor, einheitliche Regeln in der gesamten EU zu schaffen und die Anonymität des Bargeldverkehrs durch weitere Beschränkungen, wie z.B. Einführung von Obergrenzen für Barzahlungen oder aber Meldepflichten für Bargeschäfte, aufzuheben.
Den Fahrplan der EU-Kommission haben wir hier verlinkt>>.