EU-Kommission veröffentlicht überarbeitete Liste mit Hochrisikoländern
Aktualisierung vom 04.03.2019:
Auf Druck von Saudi-Arabien sowie der USA ist die Liste der EU-Kommission mit Geldwäsche-Ländern vorerst gestoppt. Wir halten Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden.
Die EU-Kommission hat am 13. Februar 2019 eine Liste zu den Drittstaaten veröffentlicht, die nach ihrer Ansicht grundsätzliche Defizite bei der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Gegen den Widerstand Deutschlands, auch Panama und Saudi Arabien aufzunehmen, hat die EU-Kommission nun folgende Staaten als Hochrisikoländer eingestuft:
(1) Die Bahamas,
(2) Botswana,
(3) Demokratische Volksrepublik Korea,
(4) Äthiopien,
(5) Ghana,
(6) Iran,
(7) Pakistan,
(8) Sri Lanka,
(9) Syrien,
(10) Trinidad und Tobago,
(11) Tunesien,
(12) Jemen,
(13) Afghanistan,
(14) Amerikanisch-Samoa,
(15) Guam,
(16) Irak,
(17) Libyen,
(18) Nigeria,
(19) Panama,
(20) Puerto Rico,
(21) Samoa,
(22) Saudi-Arabien,
(23) US Virgin Islands.
Für Verpflichte bedeutet dies, dass bei Kunden, die aus den vorbenannten Ländern stammen, verstärkte Sorgfaltspflichten gemäß § 15 GwG einzuhalten sind. Zu den verstärkten Sorgfaltspflichten gehören insbesondere:
- Die Begründung oder Fortführung einer Geschäftsbeziehung bedarf der Zustimmung eines Mitglieds der Führungsebene,
- es sind angemessene Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Herkunft der Vermögenswerte bestimmt werden kann, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder der Transaktion eingesetzt werden, und
- die Geschäftsbeziehung ist einer verstärkten kontinuierlichen Überwachung zu unterziehen.
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Schulung zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge
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Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden