EU-Parlament stimmt für öffentliche Unternehmens- und Treuhandregister
Am 11.03.2014 haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments für ein Ende von anonymen Inhaberschaften an Unternehmen und Treuhandgesellschaften gestimmt. Die neuen Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche sehen vor, dass die eigentlichen Inhaber von Unternehmen und Treuhandgesellschaften in der EU in öffentliche Register eingetragen werden müssen. Dadurch soll Steuerhinterziehung erschwert und mehr Transparenz geschaffen werden. Die geplanten Regelungen sollen verhindern, dass über anonyme Offshore-Gesellschaften illegale Finanztransaktionen getätigt werden können. Von den geplanten Regelungen werden auch erfasst Banken, Finanzinstitute, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Buchhalter, Steuerberater, Notare, Vermögensverwalter, Treuhänder und Immobilienmakler. Spielcasinos werden ebenfalls von den Regelungen betroffen sein.
Vorsätzliches Verändern von Eigentumverhältnissen oder derenVerschleiern, unerheblich ob in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Drittstaat, sollen künftig als Geldwäschedelikte behandelt werden.
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Schulung zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge
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Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden