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EU-Parlament verabschiedet Aktionsplan zur Bekämpfung von Geldwäsche

EU-Parlament verabschiedet Aktionsplan zur Bekämpfung von Geldwäsche

Am heutigen Mittwoch, dem 23.10.2013 hat das europäische Parlament einen Aktionsplan für den Zeitraum von 2014-2019 mit Maßnahmen zur Bekämpfung von organisiertem Verbrechen, Korruption und Geldwäsche verabschiedet. Es ist geplant, Vermögenswerte zu beschlagnahmen und das Aufspüren und Einziehen von Einkommensquellen von Netzwerken der organisierten Kriminalität zu verbessern.

Grundlage für den Beschluss des EU-Parlamentes war ein Abschlussbericht des Sonderausschusses des EU-Parlamentes „Organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche“ vom 17.09.2013. Die Kosten, die das organisierte Verbrechen verursache, beliefen sich auf 4 bis 5 Prozent des EU-BIP“, sagte der Berichterstatter Salvatore Iacolino (EVP, IT), dessen Bericht mit 526 Stimmen angenommen wurde, bei 25 Gegenstimmen und 87 Enthaltungen.

Der Aktionsplan beinhaltet unter anderem folgende Punkte:

  • Personen, die wegen Straftaten des organisierten Verbrechens, der Geldwäsche oder der Korruption rechtskräftig verurteilt wurden, sollen von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen in der gesamten Europäischen Union ausgeschlossen werden.
  • Es soll eine europäische Staatsanwaltschaft eingerichtet werden.
  • Vermögenswerte des organisierten Verbrechens sollen eingezogen werden und für soziale Zwecke wiederverwendet werden.
  • Das Bankgeheimnisses soll abgeschafft werden.
  • Steueroasen in der EU sollen abgeschafft werden.

Weitere Details zum EU-Aktionsplan finden Sie hier>>.

Den Abschlussbericht des Sonderausschusses „Organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche“ vom 17.09.2013 finden Sie hier>>.


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