Über die Pläne der EU-Kommission haben wir vor einiger Zeit bereits berichtet. Sie sehen im Wesentlichen vier Punkte vor:
- die Schaffung eines einheitlichen EU-Regelwerks in Form einer unmittelbar in allen Staaten der EU geltenden Direktive (AML-Verordnung),
- die Schaffung einer auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für international agierende Finanzdienstleister (AMLA-Verordnung), die die Bekämpfung von Geldwäsche koordinieren und überwachen soll,
- schärfere Regeln für den Transfer von Kryptowerten analog der Regelungen bei anderen Zahlungsmitteln (Verordnung über Geldtransfers) sowie
- eine neue EU-Verordnung (Richtlinie AML) als Vorgabe für nationale Aufsichtsbehörden und Meldestellen in den Mitgliedsstaaten, um eine einheitliche Umsetzung sicherzustellen.
Diese Vorschläge werden vom Bundesrat grundsätzlich begrüßt und unterstützt. Von daher ist eine baldige Umsetzung von Seiten der EU zu erwarten. Die Kritik des Bundesrates richtet sich vor allem gegen zwei geplante Änderungen:
- Der Vorschlag der EU sieht vor, Notare und Rechtsanwälte von der Pflicht zur Meldung verdächtiger Transaktionen auszunehmen. Das würde die vor gut einem Jahr in Deutschland eingeführte Meldepflichtverordnung Immobilien aufs Abstellgleis schieben und damit die auf nationaler Ebene erreichten Fortschritte zunichtemachen.
- Zudem regt der Bundesrat an, dass Güterhändler auch weiterhin als Verpflichtete nach dem Geldwäscherecht gelten. Dies ist bisher in verschiedenen EU-Staaten unterschiedlich geregelt – so gelten Verkäufer von Kraftfahrzeugen z.B. in Rumänien nicht als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz.
Praxistipp:
Der Aktionsplan der EU zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung betrifft alle verpflichteten Unternehmen – durch die geplante direkt in allen EU-Ländern gültige AML-Verordnung auch unmittelbar. Die Vorschläge der EU-Kommission liegen inzwischen auch in deutscher Sprache vor, Sie finden die Rechtstexte auf unserer Website unter Gesetze/Richtlinien/Verordnungen/Normen.
Wenn Sie sich bisher noch nicht mit den EU-Plänen beschäftigt haben, sollten Sie dies zeitnah tun.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge