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Gesetz
EU soll Behörde für Kampf gegen Geldwäsche bekommen 
17.07.2021 – Es häufen sich Hinweise auf Punkte, die die EU im Rahmen ihres Maßnahmenpakets gegen Geldwäsche einführen will, das nächste Woche öffentlich vorgestellt werden soll.

Hohe Wellen in der politischen Diskussion – zumindest in Deutschland und Österreich – schlägt dabei die vorgesehene Bargeldobergrenze von 10.000 Euro, für deren Einführung die zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness jüngst in einem Vorabinterview warb. 

Außerdem soll voraussichtlich eine neue Überwachungsbehörde, die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) aufgebaut werden, die die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und unterstützen soll. Sie soll aber auch eigene Prüfungs- und Sanktionsmöglichkeiten erhalten und so organisiert sein, dass ein Unterlaufen ihrer Maßnahmen durch nationale Behörden verhindert wird. 

Auch die Vorschriften für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sollen verschärft werden, u.a. durch die Verpflichtung zur Dokumentation von Übersender und Begünstigten bei Transaktionen von Krypto-Assets. Diese sollen demnach ähnlich reguliert werden wie Geldtransaktionen, auch ein Abgleich mit Sanktionslisten muss durch die Krypto-Dienstleister erfolgen – dadurch geht die Anonymität von Krypto-Transfers teilweise verloren. 

Ein ganz wesentlicher Punkt ist aber, dass künftig die europäischen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht mehr als Richtlinie verabschiedet werden, die dann zeitraubend und nicht immer konsistent in jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt werden muss. An ihre Stelle soll eine unmittelbar in allen Ländern geltende EU-Verordnung treten. 

Auch wenn sicherlich einige der vorgesehenen Maßnahmen umstritten sind – dass ein härteres Vorgehen gegen Geldwäsche in der EU dringend notwendig ist, lässt sich bei jährlich mehreren hundert Milliarden in der EU gewaschenen Euro nicht bestreiten. 


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