EU-Umfrage zur Beschränkung von Barzahlungen
Die Europäische Kommission hat am 02. Februar 2016 einen „Aktionsplan für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung“ veröffentlicht. In diesem Aktionsplan sind zwei Handlungsfelder definiert:
- „Erstens muss mehr unternommen werden, um die Versuche terroristischer Organisationen und ihrer Geldgeber, Gelder und andere Vermögenswerte zu verschieben, aufzudecken und zu unterbinden und zu gewährleisten, dass die Strafverfolgungsorgane Geldbewegungen nach Möglichkeit nutzen können, Terroristen aufzuspüren und sie an der Ausübung von Straftaten zu hindern.
- Zweitens gilt es die Einnahmequellen terroristischer Organisationen weiter auszutrocknen, indem schon ihre Fähigkeit, an Geld zu kommen, beschnitten wird.“
Weiter heisst es darin: „Zur Finanzierung terroristischer Machenschaften wird weitgehend auf Barzahlungen zurückgegriffen. (…) Auch eine Obergrenze für Barzahlungen käme in Betracht. In mehreren Mitgliedstaaten sind beispielsweise Barzahlungen oberhalb eines bestimmten Betrags verboten.“
Um die Reaktion der breiten Öffentlichkeit auf eine Beschränkung der Höhe der Barzahlungen besser abschätzen zu können, hat die Europäische Kommission vom 28. Februar 2017 bis zum 31. Mai 2017 die Möglichkeit geschaffen, online zu diesem Thema Stellung zu nehmen. Einen Link der „EU-Initiative zu Beschränkungen von Barzahlungen“ finden Sie hier>>.
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