Auf Basis der DVO (Durchführungsverordnung) 2020/1387 wurden Sanktionen gegen die Personen verhängt, die für Wahlfälschung und Repression gegen friedliche Demonstranten verantwortlich gemacht werden.
Diese Sanktionen sind unmittelbar gültig und von allen Unternehmen und Privatpersonen einzuhalten. Sofern Sie also geschäftliche Beziehungen zu Weißrussland unterhalten oder aus anderen Gründen Finanztransaktionen von und nach Weißrussland tätigen, sollten Sie die im Anhang beigefügte Liste beachten. Diese kam im Verlauf der Ratssitzung Anfang Oktober erst nach mühsamem Ringen zustande; Kritiker bemängeln, dass insbesondere Präsident Aljaksandr Lukaschenka nicht auf der Liste enthalten ist.
Zu grundsätzlichen Fragen zu Sanktionen und Staaten mit einem hohen Risiko für Geldwäsche und/oder Terrorismusfinanzierung verweisen wir auf den grundlegenden Artikel im Blog „Hochrisikostaaten und Sanktionen“.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge