EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden verschärft
Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben in ihrer Plenarsitzung am 12.09.2018 mit großer Mehrheit für eine Verschärfung der geltenden EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestimmt. Die der Abstimmung zugrunde liegenden Gesetzestexte, Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorfinanzierung durch die Verhinderung von Geldwäsche und Verschärfung der Kontrolle über Kapitalströme, sollen Lücken in den geltenden Vorschriften zur Geldwäsche schließen. Damit soll erreicht werden, dass es insbesondere Terroristen und Kriminellen erschwert wird, ihre Aktivitäten zu finanzieren. Die Behörden sollen außerdem leichter verdächtige Finanzströme aufdecken und stoppen können.
Die neuen Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung sehen unter anderem EU-weite Definitionen von Straftatbeständen und Sanktionen im Bereich der Geldwäsche vor. Darüber hinaus sind neue zusätzliche Sanktionen für Personen geplant, die wegen Geldwäsche verurteilt wurden, wie z.B. das Verbot, für ein öffentliches Amt zu kandidieren, Beamte zu werden, oder der Ausschluss vom Zugang zu öffentlichen Finanzmitteln.
Die Maßnahmen zur Verschärfung der Kontrolle über Kapitalströme sehen vor, dass künftig auch andere Zahlungsarten wie Gold und Prepaidkarten unter den Begriff der „Barmittel“ fallen. Zudem sollen die Behörden in die Lage versetzt werden, Barmittel auch unterhalb des Schwellenwertes von derzeit 10.000 Euro zu beschlagnahmen, wenn sie vermuten, dass diese aus illegalen Quellen stammen.
Strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche – Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. September 2018 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche (COM(2016)0826 – C8 – 0534/2016 – 2016/0414(COD))
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