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EU-weites Vermögensregister – es geht nicht um den „gläsernen Menschen“
14.10.2021 – Der Autor lehrt an der Wirtschaftsuniversität Wien und widerspricht gängigen Einschätzungen, dass ein EU-weites Vermögensregister nur Bürokratie Vorschub leiste und datenschutzrechtlich bedenklich sei, weil der Bürger gläsern werde.

Die Ausschreibung der EU-Kommission für ein Forschungsprojekt „Machbarkeitsstudie für ein europäisches Vermögensregister im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung“ hat hohe Wellen geschlagen. Die privaten Besitztümer gingen die EU nichts an, auch wenn die Bekämpfung von Geldwäsche eine wichtige politische Priorität sei, dürfe dafür nicht der gläserne Bürger geschaffen werden – so die Kommentare von EU-Abgeordneten aus der CSU bzw. der österreichischen FPÖ. Dem widerspricht Professor Altzinger, der auch für die Nationalökonomische Gesellschaft zur Förderung der Wirtschaftswissenschaften tätig ist mit vier Argumenten. 

  1. Geht es bei Vermögen um die Verteilung – sowohl national (in Österreich, aber auch in Deutschland) wie international ist die Verteilung von Vermögen extrem ungleich und um ein Vielfaches höher als die Unterschiede bei der Einkommensverteilung. So besitzt das oberste Ein-Prozent der Haushalte über 20% des Nettovermögens, während die untere Hälfte der Haushalte zusammen nicht einmal 5 % des Nettovermögens besitzen. 
  2. Hat Vermögen, zumindest großes Vermögen verschiedene Funktionen – neben der Nutzung (z.B. selbst genutzte Häuser/Wohnungen) oder der Einkommenserzielung (Zinsen, Dividenden) kommen bei hohen Vermögen Status und Weitergabe (Vererbung, Schenkung) hinzu. Relevant ist aber insbesondere der Faktor Macht, der bei sehr großen Vermögen hinzukommt – in nahezu allen untersuchten Ländern verfügen die Besitzer sehr großer Vermögen auch über einen großen Einfluss auf die Politik – für Österreich nennt der Autor z.B. den Ibiza-Skandal, der durch die jüngsten Anschuldigungen womöglich nur die Spitze des Eisbergs markiert. 
  3. Zeigen empirische Studien von US-Ökonomen für Norwegen und Dänemark exemplarisch auf, dass Steuerhinterziehung bei großen Vermögen deutlich häufiger vorkommt, als im Durchschnitt der Gesamtbevölkerung. 
  4. Damit erhält das angedachte EU-Vermögensregister die wichtige Funktion, sicherzustellen, dass alle Haushalte und Unternehmen – insbesondere diejenigen mit hohem Vermögen – einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung des öffentlichen Budgets in Form von Steuern abliefern. Es gehe gerade nicht um eine Ungleichbehandlung, sondern im Gegenteil um eine Gleichbehandlung aller am wirtschaftlichen Prozess beteiligten Haushalte und Unternehmen.  

      Dazu könne ein gut geführtes Vermögensregister sehr viel zu einer gerechteren Verteilung der Steuern sowie zur Verhinderung von Geldwäsche beitragen. 



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