Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Europäischer Rechnungshof rügt Geldwäschebekämpfung im Bankensektor 
30.06.2021 – Der Europäische Rechnungshof wirft in einem kürzlich veröffentlichten Sonderbericht der EU deutliche Schwächen bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vor. Bei geschätzten mehreren Hundert Milliarden Euro verdächtiger Transaktionen innerhalb der EU müsse „noch viel mehr getan werden, um sicherzustellen, dass das Unionsrecht unverzüglich und kohärent angewandt wird,“ so Mihails Kozlovs, das für den Bericht zuständige Mitglied der Europäischen Rechnungshofs.

In seinem Sonderbericht stellte der Rechnungshof fest, dass insbesondere eine institutionelle Fragmentierung und eine unzureichende Koordinierung auf EU- Ebene bei der Einleitung von Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie beim Eingreifen nach Feststellung eines Risikos bestünde. Dies liege vor allem daran, dass die Umsetzung von EU-Richtlinien in jeweils nationales Recht nur langsam vorankomme. 

Um den festgestellten Schwächen konsequent zu begegnen, schlägt der Rechnungshof ein Maßnahmenbündel vor, welches an die Kommission, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde sowie an die Europäische Zentralbank andressiert ist: 

  1. Empfehlungen an die Kommission:
    a
    ) Klare Priorisierung des Risikos der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung („GW/TF-Risiko“) und Abstimmung mit Blick auf die in der Liste genannten Drittländer mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst;
    b)
     Nutzung von Verordnungen statt Richtlinie; c) Schaffung eines Rahmens für Ersuchen um Einleitung einer Untersuchung wegen Verletzung von Unionsrecht.
  2. Empfehlungen an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde: 
    a) Festlegung von Regeln, die Mitglieder des Rates der Aufseher von dem Versuch abhalten, andere Mitglieder des Gremiums bei den Beratungen zu beeinflussen; 
    b)
    Festlegung von Leitlinien, die einen harmonisierten Informationsaustausch zwischen Aufsichtsbehörden auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene erleichtern. 
  3. Empfehlungen an die Europäische Zentralbank: 
    a) Einrichtung effizienterer interner Beschlussfassungsverfahren;  
    b) Anpassung der Aufsichtspraxis, sobald eine maßgebliche Orientierungshilfe der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde vorliegt. 

Praxistipp: 

Für die tägliche Praxis der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist die Lektüre des Sonderberichts zu empfehlen. Denn neben möglichen, künftigen legislativen Veränderungen insbesondere im Europäischen Bankensektor, liefert der Bericht unter anderem eine gute Übersicht über 

  • die Auswirkungen des EU-Rechtsrahmens im Bankensektor 
  • den Vergleich der Vierten (EU RL 2015/849) und Fünften EU-Geldwäscherichtlinie (EU RL 1018/843) 
  • die unterschiedlichen Verfahren für die Erstellung von (Drittländer-) Listen in der EU 
  • die Umsetzung der FATF-Empfehlungen in der EU und in den USA 
  • die Verfahrensschritte bei der Verletzung von Unionsrecht 


        Unsere Leistungen
        Wir beraten bei:
        • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
        • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

        • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

        • Kommunikation mit Behörden
        Wir bieten:
        • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

        • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

        • Seminare / Workshops / Vorträge

        Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:

        +49 (0) 721 98 96 380


        Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice:

        Den Überblick behalten:

        Synopse Geldwäschegesetz
        2017 – 2020
        Synopse Geldwäschegesetz
        2020 – 2021
        Abkürzungsverzeichnis
        04/2022