In einer am 11. Juni 2020 veröffentlichten Presseerklärung teilen die EU-Prüfer mit, dass „im Fokus der Prüfung vor allem die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften in mitgliedstaatliches Recht, der Umgang mit den Risiken für den Binnenmarkt, die Koordinierung zwischen nationalen Aufsichtsbehörden und EU-Stellen sowie die Maßnahmen der EU zur Behebung von Verstößen gegen ihre Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche auf nationaler Ebene stehen werden.“
Hintergrund der Prüfung ist die Erkenntnis, dass Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eine zunehmende und ernsthafte Bedrohung für die internationale Finanzstabilität und damit für Demokratien insgesamt darstellen. Dies zeige sich gerade auch in den jüngsten Geldwäscheskandalen im Bankensektor. Die Prüfer werden daher untersuchen, ob
- die EU-Kommission die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften in das Recht der Mitgliedstaaten bewertet;
- bekannte Geldwäscherisiken analysiert und die Erkenntnisse Banken und nationalen Behörden, die an der Bekämpfung der Geldwäsche beteiligt sind, mitgeteilt werden;
- die verfügbaren Anti-Geldwäsche-Informationen für Aufsichtstätigkeiten zwischen den Interessengruppen auf EU- und Mitgliedstaatenebene ausgetauscht werden und
- bei Verdacht auf Verstöße gegen EU-Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten wirksame und rechtzeitige Maßnahmen ergriffen werden.
Adressaten der Prüfung sind die EU-Kommission, die Europäische Zentralbank sowie die Europäische Bankenaufsichtsbehörde. Die Prüfungsergebnisse sollen in der ersten Jahreshälfte 2021 veröffentlicht werden.
Prüfungsvorschau im Volltext
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Schulung zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge
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Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden