Der Entwurf der EGBA-Leitlinien für die Bekämpfung von Geldwäsche folgt einem risikobasierten Ansatz und umfasst Kapitel zu den Kundensorgfaltspflichten (Customer Due Diligence, CDD), der Meldepflicht von verdächtigen Transaktionen (Suspicious Transaction Reporting, STR) und der Aufzeichnungspflichten. Obwohl die Richtlinie teilweise knapp gehalten ist, enthält sie die wichtigsten Bestimmungen, wie sie auch vom Geldwäschegesetz (GwG) gefordert werden, wie die Identifizierung und Verifizierung von Kunden sowie die Einschätzung des jeweiligen Kundenrisikos. Der Entwurf betont auch, dass politisch exponierte Personen als Kunden grundsätzlich mit einem hohen Risiko verbunden sind und die Eröffnung anonymer Spielerkonten verboten ist.
Praxistipp
Als verpflichtetes Unternehmen nach § 2 Nr. 1 Abs. 15 GwG sollten sich registrierte Anbieter in Deutschland über den Entwurf der EGBA-Leitlinien informieren und ihre Geschäftspraxis damit abgleichen. Der Verband setzt sich damit dafür ein, dass seine Mitgliedsfirmen die EU-weit geltenden Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhalten.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge