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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Europol: Alarmierender Bericht zu Geldwäsche und Korruption
16.12.2021 – Europol, die Polizeieinheit der EU mit Sitz in Den Haag, soll die Arbeit der nationalen Polizeibehörden im Bereich der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität koordinieren. Sie hat jetzt einen neuen Bericht zum Thema Geldwäsche und Korruption veröffentlicht.

Darin kommt Europol zu dem Schluss, dass die EU das Problem von Geldwäsche bislang – trotz der zahlreichen Aktivitäten – noch unterschätzt hat. Auslöser sind die Veröffentlichung der Pandora Papers (wir berichteten), deren Inhalt jetzt zum Teil öffentlich zugänglich gemacht und von Europol ausgewertet wurden. 

Das Volumen, das weltweit in Steuerparadiesen und Briefkastenfirmen „geparkt“ wird, wird auf 7,5 Billionen Euro geschätzt, davon stammen vermutlich 1,5 Billionen aus der EU. Alleine in 2016 belief sich der steuerliche Verlust auf 46 Milliarden Euro. Neben diesen exorbitanten Zahlen weist Europol aber auch darauf hin, dass gerade die organisierte Kriminalität inzwischen ein weltweites Netzwerk aufgebaut habe, dass ihre illegal erworbenen Reichtümer verbirgt und schützt und vielfach auch zur Bestechung von Entscheidungsträgern eingesetzt wird. 

Damit kommen zu dem unmittelbaren Schaden der Steuerhinterziehung und Geldwäsche die nicht zu unterschätzende Unterwanderung legaler Geschäfte, die Verzerrung des Wettbewerbs und die Gefährdung ganzer Wirtschaftszweige und Finanzsysteme hinzu.

Praxistipp:
Insbesondere die Tatsache, dass 35 (ehemalige) Staats- und Regierungschefs in den Pandora Papers im Zusammenhang mit undurchsichtigen Geschäften über Offshore-Firmen verwickelt waren, sollte Sie als Verpflichteten nach dem GwG alarmieren. 

Eine konsequente Analyse der Risiken z.B. bei Verkäufen von Immobilien oder hochwertigen Gütern und eine umfassende Kundenanalyse VOR Durchführung einer Transaktion gehören zu den vorrangigen Pflichten im Rahmen des KYC-Prozesses. Dazu zählt auch die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten (wB) einer Transaktion und ob es sich dabei um eine politisch exponierte Person handelt. Kann der wB nicht ermittelt werden, ist dies als Warnsignal zu werten und die Abgabe einer Verdachtsmeldung sorgfältig zu prüfen.  



Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

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