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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
Fahnder nehmen Schwarzgeld ins Visier
08.11.2021 – Es hat sich viel getan in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland in den letzten 12 Monaten. Der Artikel listet etliche Beispiele auf und erläutert die möglichen Folgen für Anleger und Verbraucher.

Seit im Oktober vorigen Jahres die neue Meldeverordnung Immobilien in Kraft getreten ist, haben sich die Verdachtsmeldungen von Notaren und Rechtsanwälten erheblich erhöht. Dies gilt auch für den übrigen Nichtfinanzsektor, wobei insgesamt immer noch über 95% der Meldungen aus dem Finanzbereich stammen. Dies liegt auch daran, dass die Aufsicht im Nichtfinanzsektor in Deutschland sehr zersplittert ist und bundesweit insgesamt ca. 300 Mitarbeiter bei Aufsichtsbehörden über einer Million Verpflichteten aus diesem Bereich gegenüberstehen. 

Deshalb muss und soll eine weitere Verbesserung der Effektivität der Geldwäschebekämpfung für die neue Bundesregierung hohe Priorität haben. Ein Baustein dazu ist der im August 2021 durch die BaFin eingeführte Herkunftsnachweis für Bargeldeinzahlungen über 10.000 Euro. Auch wenn es im Detail sehr mühsam ist und sicherlich auch einige unbescholtene Bürger:innen mit Mehraufwand belastet, ist dies ein erster Schritt.  

Ein weiterer Schritt ist die im August erfolgte Umstellung des Transparenzregisters auf ein Vollregister. Dadurch wird der Informationsaustausch innerhalb der EU harmonisiert und eine Registervernetzung vorangetrieben – auch wenn die Umsetzung noch einige praktische Hürden zu überwinden hat. Der Nachteil der doppelten Meldepflicht für viele Verpflichtete, die bisher der Meldefiktion unterlagen ist der schlichtweg mangelhaften Digitalisierung der deutschen Register zuzuschreiben und bedeutet ärgerlichen, aber notwendigen Mehraufwand. 

Gleichzeitig hat die EU-Kommission ihre nächsten Schritte zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche vorgestellt – neben der neu zu schaffenden zentralen Aufsichtsbehörde AMLA soll vor allem das Regelwerk für alle EU-Staaten durch eine unmittelbar geltende Rechtsverordnung (AML-VO) für eine Harmonisierung und schnellere Umsetzung sorgen. Die geplante Bargeldobergrenze von 10.000 Euro ist zwar politisch umstritten, allerdings leuchtet es nicht wirklich ein, weshalb u.a. in Deutschland eine Barzahlung auch bei Immobilien in unbegrenzter Höhe möglich sein muss. 

Gerade im Nichtfinanzsektor sind in den letzten Jahren einige Verordnungen umgesetzt worden, die ebenfalls der besseren Bekämpfung von Geldwäsche dienen – die Kassensicherungsverordnung ist hier ebenso zu nennen, wie die seit 2017 für Autohändler geltende Verpflichtung einer Identitätsüberprüfung bei Barkäufen von über 10.000,- Euro oder die Erweiterung der Meldepflichten für Notare und Rechtsanwälte bei Immobilienkauf bzw. -miete (sofern die monatliche Miete 10 TEUR übersteigt).  

Ein weiterer wesentlicher Baustein ist auch der automatische Informationsaustausch (AIA) zwischen derzeit 108 Staaten weltweit. Dabei werden umfangreiche Informationen zu Auslandskonten und -depots zwischen den nationalen Finanzbehörden ausgetauscht – neben Name, Anschrift, Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer auch Jahresendbestände von Konten sowie Zins- und Dividendenerträge und Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren. Dabei sind mit der Türkei, Dubai, Malta, Luxemburg und der Schweiz einige Länder dabei, die von vermögenden Deutschen bisher gerne genutzt wurden, um Teile ihres Vermögens am deutschen Fiskus vorbei zu investieren. 


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