Die Pflicht zur jährlichen Weiterbildung im Umfang von mindestens 15 Stunden gilt grundsätzlich für alle Versicherungsvermittler und -berater unabhängig davon ob sie haupt- oder nebenberuflich tätig sind. Sie erstreckt sich auf alle Mitarbeiter:innen, die unmittelbar bei der Beratung oder Vermittlung mitwirken – sei es im Vertrieb, der Beratung oder der Vorbereitung von Versicherungsverträgen. Auch wer in der Schadenregulierung tätig ist, unterliegt der Weiterbildungspflicht, sofern die Tätigkeit einen Einfluss auf das Regulierungsergebnis haben kann.
Die Pflicht wurde mit Umsetzung der Richtlinie für den Versicherungsbetrieb (IDD) 2018 eingeführt und gilt für freie wie gebundene Versicherungsvermittler (Ausschließlichkeitsvertreter) gleichermaßen. Ausnahmen und Befreiungen von der Weiterbildungspflicht gibt es nur in begrenztem Rahmen (z.B. bei fast ganzjähriger Krankheit, während Elternzeit) – allerdings können diese sowohl durch Präsenzveranstaltungen wie durch Online-Seminare vermittelt werden.
Praxistipp:
Wenn Sie nicht sicher sind, ob für Sie oder bestimmte Mitarbeiter:innen die Weiterbildungspflicht gilt, können Sie hier die FAQ von IHK und BaFin direkt nachschlagen.
Zur Geldwäscheprävention gehört ebenfalls eine regelmäßige Weiterbildung über aktuelle Entwicklungen – diese sind gemäß Anlage 1 VersVermV anerkannt und tragen zur Erfüllung Ihrer IDD-Weiterbildungsverpflichtung bei. Bei Kursen zur Geldwäscheprävention unterstützen wir Sie gerne, auch mit Online-Schulungsangeboten.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge