
Die letzte Fassung der Empfehlungen für im Immobilienbereich Tätige stammte von 2010, deshalb war eine Überarbeitung geboten. Im Vorfeld hatte die FATF einen Entwurf veröffentlicht und um Rückmeldung von 13 Vertretern der Privatwirtschaft aus dem Immobilienbereich gebeten, darunter Verbände, Juristen aber auch FinTech Anbieter und Non-Profit Organisationen. Das umfangreiche Feedback wurde in der nun veröffentlichten Fassung berücksichtigt, wobei der Grundtenor der Empfehlungen laut FATF von allen Beteiligten begrüßt und für gut befunden wurde.
Praxistipp:
Die FATF ist DER Standardsetzer im Bereich Geldwäscheprävention, die Aufsichtsbehörden richten sich in ihrer Aufsichts- und Überwachungspraxis weitestgehend an deren Empfehlungen aus. Deshalb empfiehlt es sich für alle im Immobilienbereich tätigen Verpflichteten, diese Empfehlungen in ihrer täglichen Praxis zu berücksichtigen. Diese ergänzen die generellen Empfehlungen der FATF, die für alle Sektoren gelten.
-
Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
-
Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
-
Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
-
Kommunikation mit Behörden
-
AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
-
Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
-
Seminare / Workshops / Vorträge