Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Geldwäschebeauftragter schaut auf ein altes römisches Säulengebäude
FATF aktualisiert ihre Empfehlungen für den Immobilien-Sektor
04.08.2022 – Die Financial Action Task Force hat ihre Empfehlungen zur Geldwäscheprävention und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung für den Immobiliensektor aktualisiert.

Die letzte Fassung der Empfehlungen für im Immobilienbereich Tätige stammte von 2010, deshalb war eine Überarbeitung geboten. Im Vorfeld hatte die FATF einen Entwurf veröffentlicht und um Rückmeldung von 13 Vertretern der Privatwirtschaft aus dem Immobilienbereich gebeten, darunter Verbände, Juristen aber auch FinTech Anbieter und Non-Profit Organisationen. Das umfangreiche Feedback wurde in der nun veröffentlichten Fassung berücksichtigt, wobei der Grundtenor der Empfehlungen laut FATF von allen Beteiligten begrüßt und für gut befunden wurde. 

Praxistipp: 

Die FATF ist DER Standardsetzer im Bereich Geldwäscheprävention, die Aufsichtsbehörden richten sich in ihrer Aufsichts- und Überwachungspraxis weitestgehend an deren Empfehlungen aus. Deshalb empfiehlt es sich für alle im Immobilienbereich tätigen Verpflichteten, diese Empfehlungen in ihrer täglichen Praxis zu berücksichtigen. Diese ergänzen die generellen Empfehlungen der FATF, die für alle Sektoren gelten. 



Unsere Leistungen
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

  • Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen

  • Kommunikation mit Behörden
Wir bieten:
  • AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme

  • Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention

  • Seminare / Workshops / Vorträge

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:

+49 (0) 721 98 96 380


Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice:

Den Überblick behalten:

Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022