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Hochrisikostaaten, Drittlandliste

FATF aktualisiert ihre „graue Liste“

02.11.2023 – Die Financial Action Task Force (FATF) hat die Liste der Länder aktualisiert, welche unter besonderer Beobachtung stehen.

Bei diesen Ländern handelt es sich um solche, welche aktiv mit der FATF zusammenarbeiten, um strategische Mängel in ihren Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung zu beheben. Wenn die FATF ein Land unter verstärkte Überwachung stellt, bedeutet dies, dass das Land sich verpflichtet hat, die festgestellten strategischen Mängel zu beheben und verstärkter Überwachung unterliegt. Diese Liste wird oft als „graue Liste“ bezeichnet. Die FATF und die regionalen FATF-ähnlichen Gremien (FSRBs) arbeiten mit den gelisteten Ländern zusammen und berichten über die Fortschritte, die sie bei der Behebung ihrer strategischen Mängel erzielt haben. Dabei müssen die betreffenden Länder Aktionspläne beschließen und abarbeiten.

Verstärkte Sorgfaltspflichten sind für diese Länder nicht automatisch einzuhalten. Ebenso ist kein De-Risking oder der Ausschluss ganzer Kundengruppen erforderlich. Anzuwenden bleibt, wie immer, der risikobasierte Ansatz.

Folgende Länder wurden seit Oktober 2023 von der FATF auf ihre Fortschritte überprüft: Albanien, Barbados, Burkina Faso, Kaimaninseln, Demokratische Republik Kongo, Gibraltar, Haiti, Jamaika, Jordanien, Mali, Mosambik, Nigeria, Panama, Philippinen, Senegal, Südafrika, Südsudan, Tansania, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate und Uganda.

Aufgrund der erzielten Fortschritte wurde Albanien von der Liste gestrichen.

Neue hinzugekommen sind Bulgarien, Kamerun, Kroatien und Vietnam.

Die EU-Kommission hat Kamerun und Vietnam in ihre DVO Drittstaaten mit hohem Risiko für Geldwäsche aufgenommen, damit gelten für diese beiden Länder ab sofort verstärkte Kundensorgfaltspflichten!

Praxistipp: Für Verpflichtete ändert sich durch die Aktualisierung der FATF grundsätzlich nichts. Es ist, wie in jedem Fall, der risikobasierte Ansatz anzuwenden. Verstärkte Sorgfaltspflichten sind nicht obligatorisch, es sollen dem erhöhten Risiko entsprechende Maßnahmen angewendet werden. Maßgeblich für die Geltung verstärkter Sorgfaltspflichten ist die Delegierte Verordnung der Europäischen Kommission. Eine Arbeitshilfe finden Sie auf unserer Homepage hier.

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