Die Financial Action Task Force (FATF) ist der weltweit wichtigste Standardsetzer bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Bei ihrer Tagung im Februar wurde u.a. ein neuer risikobasierter Leitfaden für die Umsetzung der Empfehlung 25 über das wirtschaftliche Eigentum und die Transparenz von Rechtsvereinbarungen verabschiedet. Damit wurde die Arbeit der FATF abgeschlossen, um die Transparenz der wirtschaftlichen Eigentümer weltweit zu verbessern und Kriminelle und Terroristen daran zu hindern, ihre Aktivitäten und Gelder hinter komplexen Unternehmensstrukturen und rechtlichen Vereinbarungen wie Trusts zu verstecken. Die FATF wird ihre Bemühungen fortsetzen, um eine wirksame Umsetzung der überarbeiteten Standards zu gewährleisten.
Daneben bildet die Diskussion der von den unter Beobachtung stehenden Ländern eingereichten Berichte einen Schwerpunkt jeder FATF-Sitzung. Dies führte konkret dazu, dass folgende Länder seit Februar 2024 nicht mehr auf der sog. „Grauen Liste“ der FATF geführt werden, weil sie erhebliche Fortschritte bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemacht haben:
- Barbados
- Gibraltar
- Uganda
- Vereinigte Arabische Emirate
Neu in die Liste aufgenommen wurden dafür:
- Kenia
- Namibia
Bei der Liste der Länder mit Aufruf zum Handeln („Schwarze Liste“) gab es keine Änderungen.
Bislang hat die EU-Kommission die Änderungen der FATF noch nicht offiziell übernommen, die Delegierte Verordnung 2016/1675 wurde zuletzt durch DVO 2023/2070 im Dezember 2023 angepasst.
Praxistipp:
Auch wenn nur für die in der Delegierten Verordnung der EU gelisteten Länder die Erfüllung verstärkter Sorgfaltspflichten verbindlich vorgeschrieben ist, handeln Sie als verpflichtetes Unternehmen nicht verkehrt, wenn Sie auch bei den von der FATF neu gelisteten Ländern erhöhte Vorsicht walten lassen. Für die Länder, die zwar die FATF gestrichen hat, die EU jedoch (noch) nicht, gelten unverändert die verstärkten Sorgfaltspflichten im Umgang mit Kunden und Vertragspartnern.
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge