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Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe

FATF Deutschlandprüfung – Teil 6

03.01.2024 – Die Financial Action Task Force (FATF) ist der wichtigste internationale Standardsetzer zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Ihre Mitgliedsstaaten werden regelmäßig auf die Umsetzung der FATF-Standards überprüft. Der sechste Teil der Deutschlandprüfung befasst sich mit dem Folgeverfahren und den gesetzlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität.

Die FATF hat 40 Empfehlungen festgelegt, um die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verbessern. Die teilnehmenden Länder werden regelmäßig und umfassend unter Anwendung eines standardisierten Prozesses überprüft. In Deutschland fand diese Evaluierung zuletzt im Zeitraum Herbst 2020 bis Juni 2022 statt.

Anschließend an die Evaluierung und den zugehörigen Bericht erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der durch das Land eingeleiteten Maßnahmen. Insbesondere wird die Beseitigung der festgestellten Defizite überwacht. Dieses Verfahren nennt sich „Follow-up“. Dieser Follow-up-Prozess kann, abhängig von den Ergebnissen des Abschlussberichts, in drei Intensitätsstufen erfolgen:

  • „Regular Follow-up“: Das Land muss nach drei Jahren einmal über Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen berichten.
  • „Enhanced Follow-up“: Das Land muss für drei Jahre jährlich über Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen berichten. Die meisten von der FATF geprüften Mitgliedstaaten fallen unter diese Kategorie, so auch Deutschland.
  • Listungsverfahren mit Grau- und Schwarzlistung: Das Land hat gravierende Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Proliferationsfinanzierung und erhält einen Aktionsplan zur Behebung festgestellter Defizite samt zeitlicher Fristen zur Umsetzung mit enger Überwachung.

Auf zwei Bereiche geht die FATF insbesondere mit Empfehlungen ein:

  • Empfehlung Nr. 6: Gezielte Finanzsanktionen im Zusammenhang mit Terrorismus und Terrorismusfinanzierung
  • Empfehlung Nr. 7: Gezielte Finanzsanktionen im Zusammenhang mit der Weitergabe von Atomwaffen oder Mittel zu deren Herstellung

Hinsichtlich beider Empfehlungen erhielt Deutschland in seinem Prüfbericht von 2022 in der Notenvergabe nur ein „PC – partially compliant“, also nur ein „teilweise umgesetzt“.

Nach dem im April 2023 eingereichten Bericht hat Deutschland Fortschritte gemacht, woraufhin die Empfehlungen neu bewertet wurden. Nunmehr wird die deutsche Umsetzung mit „LC – largely compliant“ bewertet. Die festgestellten Fortschritte sind der Einführung des neuen § 5a Außenwirtschaftsgesetz zu verdanken.

Ein weiterer wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Präventionsmaßnahmen ist der aktuelle Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität, den die Bundesregierung am 11. Oktober 2023 beschlossen hat. Das Gesetz adressiert wesentliche Kritikpunkte aus dem Deutschlandbericht der FATF von 2022:

Schlüsselkompetenzen sollen im neuen Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität gebündelt werden, um die bestehende Fragmentierung zu beenden; originäre Zuständigkeiten stellen eine dauerhafte Priorisierung der Geldwäschebekämpfung sicher; eine konsequente Verfolgung des „Follow the money“-Ansatzes führt zu den Hintermännern und damit zu den „großen Fischen“ der Finanzkriminalität. Der Entwurf befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren und könnte bereits im 1. Halbjahr 2024 in Kraft treten.


Den gesamten Bericht finden Sie >> hier.

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