FATF fordert verstärkten Kampf gegen Geldwäsche
Der internationale Druck auf Deutschland, konsequenter gegen Geldwäsche vorzugehen wächst. Wie mehrere überregionale Medien übereinstimmend berichten, verlangt die bei der OECD angesiedelte Financial Action Task Force (FATF), dass Deutschland seine Bemühungen bei der Bekämpfung von Geldwäsche intensivieren müsse. Diese Forderung gehe aus einem Schreiben des Bundesfinanzminsters Schäuble an den Justizminsiter Maas vor, welches der Wirtschaftswoche vorliegt (Wirtschaftswoche vom 26.04.2014). Werden danach bis Mitte 2014 keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen, dann werde die FATF selber aktiv.
Wenn die Bundesregierung dieser Forderung nachkommt, dann ist davon auszugehen, dass auch über die zuständigen Aufsichtsbehörden die Kontrolldichte gegenüber den nach dem Geldwäschegesetz (GWG) Verpflichteten steigen wird. Den Verpflichteten ist deshalb zu empfehlen, sich verstärkt mit den gesetzlichen Vorgaben des GWG auseinanderzusetzen. In einem ersten Schritt sollte eine Risikoanalyse durchgeführt werden, um zu ermitteln, welche unternehmensinterne Maßnahmen überhaupt ergriffen werden müssen, um den Vorgaben des GWG gerecht zu werden. Der Aussichtsbehörde kann die erstellte Risikoanalyse vorgelegt und damit dargelegt werden, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Kommen Verpflichtete den Vorgaben nach dem GWG nicht nach, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden. Im schlimmsten Fall – es kommt zu einer (leichtfertigen) Geldwäsche im Unternehmen – drohen der Geschäftsleitung (persönlich) aufsichts- und strafrechtliche Sanktionen.
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Schulung zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge
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Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden