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FATF: Geldwäschebekämpfung muss intensiviert werden
28.04.2022 – Basierend auf den Daten ihrer Länderberichte seit 2013 hat die FATF als federführen-des internationales Gremium zur Geldwäscheprävention erstmals einen Report zur Effektivität der Umsetzung ihrer Anforderungen veröffentlicht.

Trotz zahlreicher Fortschritte in den letzten Jahren und obwohl inzwischen 76% aller untersuchten Länder die 40 Empfehlungen der FATF zufriedenstellend umgesetzt haben, bleiben in vielen Ländern erhebliche Herausforderungen zu bewältigen. Diese betreffen hauptsächlich die Schwierigkeiten bei der Untersuchung und Strafverfolgung grenzüberschreitender Fälle und die Ausnutzung von Briefkastenfirmen für illegale Zwecke. Deshalb haben sich die Minister der 39 Mitgliedsländer der FATF, dieses Jahr unter deutschem Vorsitz, auf ihrer Versammlung anlässlich der IWF-Frühjahrstagung zu einer Intensivierung des Kampfes gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Waffenhandel verpflichtet.

Zu den Top 5 Ursachen für Geldwäsche zählen unverändert Drogenhandel, Korruption, Betrug, Steuerhinterziehung und die organisierte Kriminalität. Zusammen machen diese fast ¾ aller Geldwäschevorfälle aus.

Unterteilt in 7 Kapiteln gibt der Report eine zusammenfassende Einschätzung zu den Themen:

  • Risikobeurteilung, Koordination und politische Willensbildung
  • Internationale Kooperation
  • Aufsicht
  • Vorbeugende Maßnahmen
  • Transparenz und wirtschaftliches Eigentum
  • FIU, Analyse von Geldwäsche, Strafverfolgung und Beschlagnahmung
  • Terrorismus- und illegale Waffenfinanzierung

Während dem Finanzsektor, insbesondere den größeren internationalen Instituten, generell ein hohes Verständnis für die Geldwäscherisiken, denen sie ausgesetzt sind, attestiert wird, wird dem Nichtfinanzbereich – hervorgehoben der Immobiliensektor, aber auch Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern – in nahezu allen untersuchten Ländern (97%) ein lediglich schlechtes bis bescheidenes Verständnis für die Geldwäscheprävention zugestanden. Zwar seien Fortschritte im Bereich der Gesetzgebung erfolgt, allerdings mangele es überwiegend an der erfolgreichen Umsetzung und Kontrolle durch die Aufsicht.

Insbesondere die weltweit weit verbreitete Nutzung von Briefkastenfirmen zur Geldwäsche ist der FATF ein Dorn im Auge. Zwar hätten 52% der Staaten adäquate Gesetze und Regularien – diese würden jedoch nur in 9% der Länder auch effektiv umgesetzt. Deshalb seien Priorisierungen durch die Länder erforderlich, um korrekte und aktuelle Daten zu den wirtschaftlichen Eigentümern kurzfristig abrufbar zu haben. In diesem Zusammenhang fordert die FATF ein Verbot von Inhaberaktien ebenso, wie sie die Einführung von Transparenzregistern verpflichtend machen will (Empfehlungen 24 und 25).

Hinsichtlich der meist grenzüberschreitenden Aktivitäten der Geldwäscher komme dem Ausbau der internationalen Zusammenarbeit sowohl der Meldebehörden wie der Strafverfolgungsbehörden eine Bedeutung zu, die viele Staaten aktuell nicht erfüllten – weil es an spezialisierten Experten ebenso fehle, wie an einer risikoorientierten Priorisierung der Verdachtsfälle, aber auch an der Verhängung entsprechend wirksamer Strafen wie der Vermögensaufspürung und -abschöpfung.

Praxistipp:

Den kompletten Bericht der FATF können Sie hier>> nachlesen. Die gesamten Empfehlungen der FATF finden Sie hier>>. Der Katalog stammt von 2012 und wird regelmäßig aktualisiert. Zu den sechs wichtigsten Empfehlungen (den big six) zählt die Organisation die Nummern 3, 5, 6, 10, 11 und 20 – die sich mit dem gesetzlichen Verbot von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, den zielgerichteten Finanzsanktionen gegen TF, den Kundensorgfaltspflichten sowie den Aufzeichnungs- und Meldepflichten bei verdächtigen Transaktionen befassen.


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  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen

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