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Krypotwährung, Bitcoin, Blockchain
FATF konsultiert aktualisierte Leitlinien zu Kryptowährungen
Die Financial Action Task Force (FATF) hat ihre Leitlinien zur risikobasierten Einschätzung von virtuellen Währungen aktualisiert. Vor der endgültigen Veröffentlichung stellt sie diese zur Diskussion.

Die FATF ruft dazu auf, die von ihr überarbeiteten Leitlinien für Kryptowährungen und Kryptowährungsbetreiber (VA – Virtual Assets und VASP – Virtual Assets Service Provider)  nutzt dazu die Erkenntnisse ebenso aus der Befragung der nationalen Aufsichtsbehörden wie aus ihrer Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern in der Geldwäscheprävention und ihrer Kontrolle der Umsetzung der Vorgaben. 

In den folgenden sechs Bereichen wurden die Leitlinien überarbeitet: 

  • Klärung der Definition von VA und VASP – insbesondere deren umfassender Gültigkeit. Ziel ist es, dass es keinen Fall geben soll, der nicht entweder von den FATF Leitlinien für virtuelle oder für traditionelle Finanzgüter abgedeckt wird. 
  • Spezielle Hinweise wie die Standards für sog. stablecoins anzuwenden sind die versuchen eine Preisstabilität für Kryptowährungen sicherzustellen. 
  • Dezidierte Hinweise zu den Risiken von sog. peer-to-peer-Transaktionen, also der Übertragung von virtuellen Währungen ohne Einschaltung eines Service Providers. 
  • Aktualisierte Empfehlungen zur Lizensierung und Registrierung von Anbietern und Händlern von Kryptowährungen. 
  • Zusätzliche Hinweise für den öffentlichen und privaten Sektor zur Einführung der sog. „travel-rule“, die festlegt, dass und welche Kundendaten von VASP’s offenzulegen sind. 
  • Prinzipien zum Informationsaustausch und zur Kooperation zwischen den Aufsichsbehörden für Kryptowährungsanbieter/-händler. 

    Diese öffentliche Konsultation soll die Aktualisierung und Überarbeitung der erstmals 2019 veröffentlichten Empfehlungen der FATF zum Thema Kryptowährungen abschließen. Die Empfehlungen sollen zu einer Gleichbehandlung von VASPs und anderen Finanzinstitutionen im Hinblick auf Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung beitragen. Die finale Version soll bis Juni 2021 veröffentlicht werden.  



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