
Als sog. Hochrisikostaaten (HRS) werden die Länder bezeichnet, die Mängel im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Diese werden von der FATF auf Basis der jeweils geltenden Gesetze, Systeme und Verfahren sowie deren Effizienz zur Geldwäscheprävention als „Jurisdictions under Increased Monitoring“ (graue Liste) bzw. als „High-Risk Jurisdictions subject to a Call for Action“ (schwarze Liste) eingestuft.
Bei ihrer Aktualisierung im Juni hat die FATF drei Länder neu in die „graue Liste“ aufgenommen: Kroatien, Kamerun und Vietnam. Für die übrigen Länder wird, soweit vorhanden, der aktuelle Stand hinsichtlich deren Maßnahmen zur Verbesserung der Situation berichtet.
Derzeit erstellt die EU-Kommission auf dieser Basis eine eigene Liste von „Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten)“. Dabei orientiert sie sich zwar an den Einstufungen der FATF, setzt jedoch zum Teil eigene Akzente, so wurde die Türkei vermutlich aus politischen Gründen nicht von der EU gelistet. Die Liste der Hochrisikostaaten wird i.d.R. mehrmals jährlich aktualisiert und auch von den Aufsichtsbehörden wie z.B. der BaFin als Grundlage für die Überwachung der verpflichteten Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung der besonderen Sorgfaltspflichten bei Kundenbeziehungen verwendet.
Aktuell liegen noch keine neuen Einstufungen seitens der EU und der Aufsichtsbehörden vor. Im Rahmen des derzeit im EU-Parlament behandelten EU-Maßnahmenpakets zur Geldwäscheprävention soll künftig eine automatische Übernahme der Einschätzungen der FATF erfolgen. Von daher empfiehlt es sich für verpflichtete Unternehmen nach GwG, der Einschätzung der FATF zu folgen.
Praxistipp:
Wir stellen die jeweils aktuelle Liste der Hochrisikostaaten für Sie auf unserer Homepage bereit – und geben Ihnen Hinweise, welche Folgen sich daraus für Sie in Ihren Kundenbeziehungen ergeben. Den aktuellen Link finden Sie hier.
Wichtig für verpflichtete Unternehmen aus dem Nichtfinanzbereich – die Aufsichtsbehörden der Länder stufen – derzeit abweichend zur BaFin – teilweise auch die in der Nationalen Risikoanalyse aufgeführten Länder als Hochrisikoländer ein, bei denen Sie die verstärkten Kundensorgfaltspflichten anwenden müssen.
FATF-Mitteilung – „Schwarz-Grau“-Liste – 23.06.2023
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Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
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Entwicklung und Implementierung interner Sicherungsmaßnahmen
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Prüfung von Verdachtsfällen und Erstellung von Verdachtsmeldungen
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Kommunikation mit Behörden
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AML-Audit: Überprüfung bestehender Risikomanagementsysteme
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Mitarbeiterschulungen (Inhouse) zur Geldwäscheprävention
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Seminare / Workshops / Vorträge