Skip to main content
+49 (0) 721 98 96 380
info@geldwaeschebeauftragter.com
Finanzmarktaufsicht nimmt Kryptowährungen unter die Lupe
FATF veröffentlicht Leitfaden zur „Digitalen Identität“
Der von der FATF veröffentlichte Leitfaden „Digital Identity“ gibt Handlungsempfehlungen im Umgang mit der Kundenidentifizierung bei digitalen Finanztransaktionen.

Die FATF (Financial Action Task Force) schätzt, dass der digitale Zahlungsverkehr jährlich um 12,7% wachsen und 2020 voraussichtlich ein Volumen von 726 Milliarden Transaktionen pro Jahr erreichen wird. Weiter geht die FATF davon aus, dass bis 2022 schätzungsweise 60% des weltweiten BIP digitalisiert sein werden. Die Zunahme digitaler Finanztransaktionen erfordere daher ein besseres Verständnis dafür, wie Personen im Bereich digitaler Finanzdienstleistungen identifiziert und verifiziert werden können. Der von der FATF veröffentlichte Leitfaden soll daher Behörden, regulierte Unternehmen und anderen relevanten Interessengruppen dabei helfen zu bestimmen, wie digitale ID-Systeme zur Durchführung der Kundenidentifizierung (Customer Due Diligence [CDD]) gemäß der FATF-Empfehlung verwendet werden können.



Unsere Leistungen
Wir bieten:
  • Schulung zur Geldwäscheprävention
  • Seminare / Workshops / Vorträge
  • Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
Wir beraten bei:
  • Erstellung unternehmensspezifischer Risikoanalysen
  • Erstellung von Verdachtsmeldungen
  • Kommunikation mit Behörden

Rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an:

+49 (0) 721 98 96 380


Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice: